Ferienwohnung/Steuern

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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tanne
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Ferienwohnung/Steuern

Beitrag von tanne »

Bei Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung....also ständiger wechsel von Mietern....z.bsp. Monteure usw....zahle ich ja für die Einnahmen Einkommensteuern.

Bleibt es nur bei dieser Steuer oder gibt es da auch noch andere Steuern die man abführen muss, wenn man eventuell gewisse Einkunftsgrenzen überschreitet.

Wie zum Beispiel bei einem Gewerbe wo man Gewerbesteuer zahlen muss wenn die man eine gwisse Einkunftsgrenze überschreitet.

tanne
muemmel
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Re: Ferienwohnung/Steuern

Beitrag von muemmel »

oder gibt es da auch noch andere Steuern die man abführen muss, wenn man eventuell gewisse Einkunftsgrenzen überschreitet. Da wäre noch die Umsatzsteuer. Allerdings muß man dafür keine Einkommensgrenzen überschreiten, sondern die Grenze von 17.500 Euro UMSATZ im Jahr.
wo man Gewerbesteuer zahlen muss wenn die man eine gwisse Einkunftsgrenze überschreitet. Auch Gewerbesteuer wäre möglich, aber da muß man erstmal den Freibetrag überschreiten.
tanne
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Re: Ferienwohnung/Steuern

Beitrag von tanne »

danke für die schnelle info.)

also dann müsste ich ab 17.500 euro umsatz die (normale) Einkommensteuer zahlen + umsatzsteuer ...

sehe ich das so richtig?....und die umsatzsteuer wie hoch ist die 7 % oder 19 % ?

tanne
muemmel
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Re: Ferienwohnung/Steuern

Beitrag von muemmel »

sehe ich das so richtig? Ja.
....und die umsatzsteuer wie hoch ist die 7 % oder 19 % ? Grundsätzlich 7 %, wobei Nebenleistungen auch 19 % kosten können: https://www.etl.de/aktuelle-themen/ferienwohnungen-im-blickpunkt-der-vermieter
tanne
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Re: Ferienwohnung/Steuern

Beitrag von tanne »

Super....vielen Dank für den hilfreichen Link.)

tanne
tanne
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Re: Ferienwohnung/Steuern

Beitrag von tanne »

habe nochmals eine frage bezüglich der einnahmen von den ferienwohnungen:

ehemann geht arbeiten, bekommt also gehalt, ehefrau ist zu hause, bekommt also kein gehalt

bei den einkünften der ferienwohnungen kann man diese ja in der anlage V entweder bei dem ehemann und bei der ehefrau oder aber auch nur bei dem ehemann oder nur bei der ehefrau eintragen

wie sieht das aus wenn man die einkommensteuern mit dem ehegattensplitting also zusammenveranlangung berechnen lässt...
gilt das ehegattensplitting dann auch wenn die kompletten einkünfte also auch die vermietungseinkünfte auf den mann geschrieben sind oder wird dann so berechnet dass das gehalt des ehemannes mit dem splittingverfahren gilt und die vermietungseinkünfte steuermäßig anders gerechnet werden?

für eine antwort danke ich im voraus.))

gruß
tanne
Severina
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Re: Ferienwohnung/Steuern

Beitrag von Severina »

Bei der Zusammenveranlagung ist es egal, wer welche Einkünfte hat. Die Einkünfte aus der Fewo sind grds. dem Eigentümer zuzurechnen. Ab einer gewissen Höhe auf Seiten der Ehefrsu würden die übrigens dazu führen, dass die Ehefrau aus der Familienversicherung fällt, die Zahlen, die Ihrem anderen Thread zu entnehmen sind, reichen dafür aber nicht aus.
tanne
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Re: Ferienwohnung/Steuern

Beitrag von tanne »

vielen dank auch hier für die info bzw. rückmeldung.)

wie sähe es denn aus wenn die einkünfte diese gewisse höhe überschreiten würde....

könnte ich die einkünfte dann nur auf mich (ehemann) eintragen???

ich bin nämlich am überlegen ob ich die wohnung vergrößern soll....die grundidee dieser wohnung ist die altersvorsorge, ich habe diese gebaut um im rentenalter meine rente aufzubessern...ich bin handwerklich sehr geschickt und habe die wohnung alleine an unser haus angebaut, bin auch für renovierungsangelegeheiten zu ständig und kümmer mich zum größten teil auch um die gäste bzw. mieter...

meine frau hat kein eigenes einkommen, also werden die materialkosten auch von meinem gehalt gezahlt...

da es bis zur rente vom alter her nun nicht mehr ganz so lange ist und die anfragen hier in unserer gegend durch eine ansäßige firma im ort (die unterkünfte für mitarbeiter die von weiter her kommen) gestiegen ist, ist diese überlegung mit der erweiterung da...

nochmals: auch wenn eingentümer meine frau und ich sind könnte, ich dann bei der einkommensteuererklärung diese einkünfte dann nur auf mich (also ehemann) eintragen ???

gruß tanne
schlauelia
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Re: Ferienwohnung/Steuern

Beitrag von schlauelia »

wenn gehört das Haus? Wenn 50/50 dann auch die FeWo 50:50.

Lia
tanne
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Re: Ferienwohnung/Steuern

Beitrag von tanne »

ja eigentümer sind ehefrau und ehemann...

ich habe gerade nochmal meinen anderen thread rausgeholt und da nachgelesen, dass sehr wohl die möglichkeit besteht, dass die einkünfte der ferienwohnung alleine auf mich (ehemann) eingetragen werden können, wenn zwischen den ehepartnern diesbezüglich eine vereinbarung besteht.

@schlauelia....also nicht automatisch eigentümer 50/50 gleich fewo 50/50

die wohnung wird ja zum größten teil von mir "betrieben"....


vielleicht könnten sie liebe severina nochmals dazu etwa schreiben wie ich da am besten vor gehen soll.)

danke...

gruß tanne
tanne
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Re: Ferienwohnung/Steuern

Beitrag von tanne »

Gibts vielleicht doch noch jemanden der mir hier bei dem Thema weiter helfen kann?

Tanne
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Ferienwohnung/Steuern

Beitrag von Severina »

Man kann evtl (!) eine Nießbrauchsvereinbarung treffen, dann geht aber AfA verloren. Lassen Sie sich von jemandem beraten, der dann auch Einblick in die Einzelheiten hat.
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