Umsatzsteuernachschau: Kein Gewerbe angemeldet

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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suppenhuhn
Beiträge: 2
Registriert: 11. Mai 2019, 18:33

Umsatzsteuernachschau: Kein Gewerbe angemeldet

Beitrag von suppenhuhn »

Guten Abend.
Ich weiß leider nicht, wie ich eine aktuelle Entwicklung zu beurteilen habe.

Kurz zu meiner Person: Ich war schon immer und bin Angestellter in Vollzeit und sah mich bisher nicht als Gewerbetreibenden oder nennenswert in dieser Hinsicht tätig. Mein örtliches Finanzamt scheint das anders zu sehen.

Um direkt auf den Punkt zu kommen: Mein Finanzamt möchte im Rahmen einer Umsatzsteuernachschau die vollständigen Kontoauszüge des Jahres 2017 von mir. Der Kontext ist jedoch, was mir am meisten Kopfzerbrechen bereitet. Denn das bedeutet ja anscheinend, dass mir das Finanzamt eine umsatzsteuerpflichtige(?) Gewerbetätigkeit unterstellt oder zumindest den Verdacht hegt.

Wie kam es dazu?

Ich war im letzten Quartal des besagten Jahres im Familienbetrieb spontan eingesprungen und übernahm, eigentlich nur temporär geplant, die Website-Pflege in künstlerischer Art (Content-Erstellung in Wort und Bild). Hierfür wollte sich meine Familie auch erkenntlich zeigen und ich stellte für drei "Dienste" Rechnungen über je 150 EUR aus. I

Diese Einnahmen tauchten auch nicht in meiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2017 auf. Ich hatte diese Einnahmen in Höhe von Insgesamt 450 EUR bei der Erstellung der Einkommenssteuerklärung für 2017 nicht mehr auf dem "Schirm". Mir ist klar, dass dies keine Entschuldigung ist und jetzt vermutlich eine entsprechende Nachzahlung und Strafe fällig werden wird. In 2018 war es dann so, dass ich diese Tätigkeit fortführte und damit etwa Einnahmen von insgesamt 1.500 EUR erzielte und auch in der Einkommenssteuererklärung angab.

Meine Fragen

I. Ist die Annahme des Finanzamtes, dass ich durch die Erbringung der inhaltlichen "Website-Pflege" gewerbetreibend bin korrekt? Ich sehe dies - als blutiger Laie - im Kontext von EStG § 18 anders und deshalb kein angemeldetes Gewerbe erfordere. Wobei auf den besagten Rechnungen auch nur "Website-Pflege" angegeben ist.

II. Ist die Forderung nach Herausgabe aller Kontoauszüge für das Jahr 2017 - aus eurer persönlichen Sicht und selbstverständlich ohne jegliche Gewähr - gerechtfertigt?

III. Sollte ich einen (Fach-) Anwalt konsultieren?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen. :)
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Umsatzsteuernachschau: Kein Gewerbe angemeldet

Beitrag von schlauelia »

Umsatzsteuer gibt es auh bei Freiberuflern und anderen,die Einnahmen/Einkünfte gem. $ 18 EStG haben.Website-Pflege dürfte Gewerbe sein.u

Tipp :FA fragen und/oder Steuerberater suchen!

FA darf prüfen, Kontoauszüge fordern..., offensichtlich haben Sie die Tätogkeit in 2017 nicht erklärt -Steuerhinterziehung im Prinzip- daher Stb:Einnahmenminus Ausgaben = unter 410,--imJahr bleibt frei und damit auch keine Hinterziehung.

Lia
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Umsatzsteuernachschau: Kein Gewerbe angemeldet

Beitrag von Severina »

Betreuung einer Firmen-Website würde auch ich nicht unter "künstlerischer Art" einsortieren - i.d.R. reden wir hier ja von Werbung und Information und nicht von einer gewissen Gestaltungstiefe, die für eine tatsächlich künstlerische Betätigung aber von Nöten ist.

Und selbst wenn - wie bereits geschrieben, auch Künstler zahlen Umsatzsteuer, wenn auch den ermäßigten Satz. Bei den beschriebenen Umsätzen wären Sie Kleinunternehmer - es sei denn, Sie hätten in Ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen? Wenn ja, dann schulden Sie diese auch. Wurde der Familienbetrieb geprüft? Wenn Sie nur diese Website betreut haben, muss das FA ja irgendwie davon erfahren haben.

Einen Fachanwalt brauchen Sie m.E. nicht, eher einen Steuerberater. Fragen Sie den StB, der das Familienunternehmen berät, der kennt ja bereits den Zusammenhang.
suppenhuhn
Beiträge: 2
Registriert: 11. Mai 2019, 18:33

Re: Umsatzsteuernachschau: Kein Gewerbe angemeldet

Beitrag von suppenhuhn »

Hallo! Vielen Dank für eure Antworten. Dann werde ich mal einen Termin beim Steuerberater machen.
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