Nachzahlung von Soli und Kirchensteuer.

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Bode11
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Nachzahlung von Soli und Kirchensteuer.

Beitrag von Bode11 »

Hallo.

Da dies mein erster Beitrag ist, hoffe ich das ich alles richtig mache.

Zu einem Beispiel hätte ich eine Frage an Euch.

Eine Person, Lohnsteuerklasse 1 und einen Freibetrag für 0,5 Kinder, erhält vom Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung und erstellt die Einkommensteuererklärung. Er gibt einen Bruttobetrag von 28.800 Euro an und die ganzen restlichen Angaben, Werbungskosten, Fahrtkosten, Arztkosten usw. Es werden bei der Berechnung 8000 Euro abgezogen und mit den 20.800 Euro erfolgt die Berechnung.

Meine Fragen hierzu:

Wie kann es sein, dass diese Person, obwohl der Arbeitgeber monatlich die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag gezahlt hat, noch mittlere 2-Stellige Beträge an das Finanzamt zahlen muss (bzw. diese mit der Rückerstattung verrechnet werden)? Man hat doch über die Lohnsteuerklasse 1 den Höchstbetrag gezahlt und es gibt keine weiteren Einkünfte.

Zum anderen: Viele Websiten, wo man sich eine Rückerstattung (geschätzte Beträge) ausrechnen kann, sagen zwischen 800 und 1100 Euro Rückerstattung aus. Dort gibt man meist die Daten wie bei der Steuererklärung ein. Wie kommt es, dass die Erstattung so viel weniger sein kann?

Über eure Erfahrungen und Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und Gruß

Bode11
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Nachzahlung von Soli und Kirchensteuer.

Beitrag von muemmel »

Wie kann es sein, dass diese Person, obwohl der Arbeitgeber monatlich die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag gezahlt hat, noch mittlere 2-Stellige Beträge an das Finanzamt zahlen muss (bzw. diese mit der Rückerstattung verrechnet werden)? Da könnte die Person zunächst mal verraten, wieviel Soli und Kirchensteuer sie in Euro und Cent gezahlt hat.
Bode11
Beiträge: 4
Registriert: 27. Apr 2019, 00:33

Re: Nachzahlung von Soli und Kirchensteuer.

Beitrag von Bode11 »

Hallo muemmel,

erst einmal danke für deine Rückmeldung.

also bei 2.400 Brutto (das ganze Jahr durchgehend, keine Extra Zahlungen) auf LSK 1 und 0,5 Kindern
Lohnsteuer: 278,91 mtl = 3347 im Jahr
Soli: 10,70 = 128,40 im Jahr
Kirchensteuer: 17,51= 210,12 im Jahr.

Nach dem Bescheid wurden 639 Einkommensteuer zuviel entrichtet, 20,54 Soli und 33,60 Kirchenst. zu wenig entrichtet.
Bode11
Beiträge: 4
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Re: Nachzahlung von Soli und Kirchensteuer.

Beitrag von Bode11 »

Wobei der Schock am Anfang recht groß war wegen der "wenigen" Rückerstattung von 584,86 Euro (gesamt nach den Abzügen von Soli und Kirchensteuer), da die Rückerstattung sonst wesentlich höher, aber vor 2 Jahren waren es "nur" 8 Monate mit dem Gehalt und vorher Alg 2 mit 1600 Rückerstattung und letztes Jahr bei 21773 Brutto im Jahr (wegen 3 Monaten Insolvenzgeld) bei 782 Rückerstattung.

Dies wird aber wohl daran liegen, dass im letzten Jahr durchgehend alles normal gezahlt wurde und daher das Brutto gesamt höher war und dementsprechend mehr zu versteuern ist.
muemmel
Beiträge: 4826
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Re: Nachzahlung von Soli und Kirchensteuer.

Beitrag von muemmel »

Na, anscheinend wurde der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt. Wenn ich das mal in den Brutto-Netto-Rechner eingeben, wirft der mir für 2400 Euro folgende Monatsbeträge aus:
KFB 0: Soli 15,21, KiSt 24,89
KFB 0,5: Soli 10,58 KiSt 17,31
Mit einem KFB von 0,5 kämen Soli und KiSt ungefähr hin, ohne ihn sind sie zu niedrig. By the way entspricht ja die endgültige Steuersumme hier etwa einem Bruttolohn von 2180 Euro - da wären dann insgesamt 2709 Euro Steuer, 95,52 Euro Soli und 156,24 Euro KiSt zu bezahlen, d. h., auch hier gäbe es eine Erstattung von 33 Euro Soli und 54 Euro KiSt. Da würde ich dann mal Einspruch einlegen mit der Begründung, dass der halbe KFB offenbar nicht berücksichtigt wurde. Achtung: Diese Berechnung geht davon aus, dass Sie nicht in Bayern oder BW leben, wo die Kirchensteuer niedriger ist.

Benutzter Steuerrechner (Achtung: Bundesland und KFB richtig einstellen, sonst werden die Ergebnisse verfälscht): https://www.brutto-netto-rechner.info/
Bode11
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Re: Nachzahlung von Soli und Kirchensteuer.

Beitrag von Bode11 »

Danke erst einmal für deinen ausführlichen Hinweis.

Oder habe ich dann eventuell einen Fehler gemacht? Auf der Lohnsteuerkarte habe ich zwar einen Kinderfreibetrag von 0,5 stehen, habe aber in der Einkommensteuererklärung nichts eingetragen. Ich hstte gelesen, dass nur der Elternteil, bei dem das Kind lebt und Kindergeld erhält, dies steuerlich geltend machen kann. So wie du es geschrieben hast, bzw. so wie ich es verstehe, hätte man dann bei der Kirchensteuer und dem Soli die 0,5 nicht berücksichtigt, bei der Einkommensteuer aber schon oder haben die 0,5 keinen Einfluss auf die Einkommensteuer? Die wäre ja mit 2708 Euro ok, die anderen Beträge wären aber zu hoch?
Severina
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Re: Nachzahlung von Soli und Kirchensteuer.

Beitrag von Severina »

Eine Anlage Kind ist von jedem Elternteil auszufüllen - mit den Daten des Kindes, den Daten des anderen Elternteil und dem Kindergeldanspruch (= halbes Kindergeld, dieser wird Ihnen angerechnet, da er auch auf den Unterhalt angerechnet wird).

Zunächst wird für jedes anzurechnende Kind Kindergeld bezahlt. Im Rahmen der Steuererklärung wird dann von Amts wegen ermittelt, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist. Das betrifft aber nur die Einkommensteuer - bei der Ermittlung von Soli und KiSt wird immer mit Freibetrag gerechnet, das fehlt dann bei Ihnen mangels Angaben zum Kind.
muemmel
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Re: Nachzahlung von Soli und Kirchensteuer.

Beitrag von muemmel »

oder haben die 0,5 keinen Einfluss auf die Einkommensteuer? Die wäre ja mit 2708 Euro ok, die anderen Beträge wären aber zu hoch? Genau so ist es - der KFB wirkt sich nur auf die Annexsteuern aus, nicht auf die eigentliche Einkommensteuer. Also Montag beim FA anrufen, mitteilen, dass man leider die Anlage Kind vergessen hat, und fragen, ob man die per "schlichter Änderung" nachreichen kann. Damit dürfte der Bearbeiter einverstanden sein - bei einem Einspruch muß er nämlich den ganzen Bescheid neu überprüfen, bei schlichter Änderung wird halt nur irgendwas nachgereicht.
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