Berechnung Verpflegungsmehraufwand

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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deadlef
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Berechnung Verpflegungsmehraufwand

Beitrag von deadlef »

ich hab da mal eine Frage zum Verpflegungsmehraufwand. Ich arbeite in einer Firma wo ich jeden morgen hinfahre und von dort zu meinem Einsatz fahre(Baustelle, Störungen,etc,Servicearbeiten)

Zählt jetzt um diesen Verpflegungsmehraufwand zu erhalten ab verlassen der Wohnung oder erst ab Firma?

Sagen wir mal Arbeitsbeginn ist um 7 Uhr an der Firma. Ich mache meine 8h und habe 0,75h Pause. Das heisst ich hätte um 15.45Uhr an der Firma Feierabend und wäre über 8h nämlich 8,75h ausser Haus.Somit berechtigt für Verpflegungsmehraufwand über 8h oder nicht?

Mein Chef rechnet jetzt aber so. Er bekommt von mir nur die Zeiten ohne Pausen. Sprich für den Tag sieht er nur 8h. Heisst für ihn wiederrum nicht über 8h gearbeitet also kein Verpflegungsmehraufwand.

Wie sind hier die regeln genau definiert. Zählt die Zeit ab Haus bis wieder nach Hause oder ab Firma bis wieder zur Firma. Zählen Pausenzeiten dazu?
muemmel
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Re: Berechnung Verpflegungsmehraufwand

Beitrag von muemmel »

Heisst für ihn wiederrum nicht über 8h gearbeitet also kein Verpflegungsmehraufwand. Das kann Ihnen doch völlig egal sein - der Chef ist nicht verpflichtet, VMA zu zahlen.
Wie sind hier die regeln genau definiert. Zählt die Zeit ab Haus bis wieder nach Hause oder ab Firma bis wieder zur Firma. Zählen Pausenzeiten dazu? Ab Firma bis wieder zur Firma, einschließlich Pausenzeiten. Sie können beim Finanzamt also entsprechend den VMA geltend machen.
deadlef
Beiträge: 2
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Re: Berechnung Verpflegungsmehraufwand

Beitrag von deadlef »

richitg der chef zahlt es ja nicht deswegen möchte ich es beim finanzamt geltend machen dieser möchte aber ein nachweis haben. jetzt zähle ich aber so mit pausen also die tatsächliche abwesenheit und der chef zählt die reine arbeitszeit. wie oben gefragt. bei 8h Arbeitszeit sind 0,75h pausen dazu also 8,75h täglich. ich müsste also bei meinem chef mindest 8,25h gearbeitet haben ohne pausen dazugezählt um das er diesen tag als über 8h wertet.

Es ist im Internet aber nirgends klar definiert. Ich lesen ständig von Abwesenheit mehr als 8h. Somit bedeutet es für mich arbeite ich 8h zb von 7 bis 15.45 habe ich 8,75h mit Pausen. Chef rechnen ohne pausen also 8h. Somit kein Mehraufwand möglich.
muemmel
Beiträge: 4826
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Re: Berechnung Verpflegungsmehraufwand

Beitrag von muemmel »

Es ist im Internet aber nirgends klar definiert. Doch, ist es.
Ich lesen ständig von Abwesenheit mehr als 8h. Und was ist daran unklar? Abwesenheit ist das Gegenteil von Anwesenheit. In der Pause sind Sie ja auch nicht plötzlich anwesend. Also sind Sie mehr als 8 h abwesend.

Kurzum - das ist kein steuerrechtliches Problem, sondern eines zwischen ihnen und dem AG.
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