Jahresabrechnung vs. Steuerjahr

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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srekcins
Beiträge: 3
Registriert: 16. Apr 2019, 22:45

Jahresabrechnung vs. Steuerjahr

Beitrag von srekcins »

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für das Jahr 2018 zu erstellen.
Meine Frage bezieht sich auf die (Nebenkosten)Jahresabrechnung meiner selbst genutzten Eigentumswohnung und deren Eintragung in die Steuererklärung.

Ich habe am 17.05.2018 die Jahresabrechnung für den Zeitraum 01.11.2016-31.10.2017 erhalten.
Meine Steuererklärung für das Jahr 2017 habe ich aber bereits am 14.04.2018 an das Finanzamt übermittelt.

Kann ich die in der 2018 erhaltenen Jahresabrechnung für 2016/2017 aufgeführten Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung 2018 aufführen?
Die Kosten sind mir ja erst im Jahre 2018 mit der Abrechnung "entstanden", bzw. die Rückzahlung der Gutschriften hat auch erst 2018 stattgefunden.

Falls nein:
Ich werde im Mai 2019 die Jahresabrechnung für den Zeitraum 01.11.2017-31.10.2018 erhalten.

Kann ich die darin aufgeführten Positionen komplett in der Steuererklärung 2018 aufführen? Es sind ja auch die Monate November '17 und Dezember '17 in der Abrechnung enthalten?
Z.B. ist die Abrechnung der "Hauspflege Außen" nicht auf 2017 und 2018 aufgeteilt.

Danke im Voraus für eure Hilfe!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Jahresabrechnung vs. Steuerjahr

Beitrag von schlauelia »

als Eigentümer haben Sie doch die Möglichkeit die Abrechnung auf das Kalenderjahr zu machen!

Wenn das nicht geht, nehmen Sie für 2018 die Abrechnung mit Enddatum 2018 - bei der vorherigen sehe ich Probleme, da der Zeitraum nicht in 2018 war! Was haben Sie denn 2017 angegeben? Geschätzte Werte oder gar nichts?

Bei Eigentum muss man ggf. mit der Abgabe der Erklärung warten, bis die BERECHNUNG da ist - oder verzichten oder schätzen und abwarten, ob FA dies akzeptiert.

Lia
srekcins
Beiträge: 3
Registriert: 16. Apr 2019, 22:45

Re: Jahresabrechnung vs. Steuerjahr

Beitrag von srekcins »

Hallo Lia,

Danke für deine Antwort.
In der Erklärung 2017 habe ich (leider) nichts angegeben.

Die Abrechnung erhalte ich von der Hausverwaltung. Diese ist eben leider nicht kalenderjährlich, sondern November - Oktober.

Der Zeitraum wurde durch die Hausverwaltung/WEG festgelegt. Die (Ab-)Rechnung der Leistung für 2017 ist mir ja erst in 2018 zugegangen. Ist diese Denkweise falsch?

Viele Grüße,
srekcins
Beiträge: 3
Registriert: 16. Apr 2019, 22:45

Re: Jahresabrechnung vs. Steuerjahr

Beitrag von srekcins »

Hallo Lia,

Danke für deine Antwort.
In der Erklärung 2017 habe ich (leider) nichts angegeben.

Die Abrechnung erhalte ich von der Hausverwaltung. Diese ist eben leider nicht kalenderjährlich, sondern November - Oktober.

Der Zeitraum wurde durch die Hausverwaltung/WEG festgelegt. Die (Ab-)Rechnung der Leistung für 2017 ist mir ja erst in 2018 zugegangen. Ist diese Denkweise falsch?

Viele Grüße,
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