Fahrtkosten zur Uni trotz Semesterticket

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
MaDa9
Beiträge: 3
Registriert: 1. Apr 2019, 15:30

Fahrtkosten zur Uni trotz Semesterticket

Beitrag von MaDa9 »

Hallo zusammen,

ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung und habe eine Frage bezüglich der Werbungskosten, bei der ich nicht weiterkomme. Daher versuche ich in diesem Forum mal mein Glück.

Ich bin aktuell dualer Student und studiere an einer Uni, die ca. 50 km von meinem Arbeitgeber und meinem Wohnort entfernt liegt. Mein Arbeitgeber zahlt die Semestergebühren meines Studiums, in denen auch ein Semesterticket enthalten ist, womit ich theoretisch zur Uni fahren könnte. Da ich allerdings nicht besonders gerne Zug fahre und die Verbindungen auch nicht wirklich überragend sind, bin ich das ganze Semester mit Auto gefahren.

Meine Frage wäre jetzt, ob ich diese Kosten auch als Werbungskosten ansetzen darf, obwohl ich eigentlich auch mit Zug hätte fahren können und ein Semesterticket gestellt bekomme?

Dies hat natürlich große Auswirkungen, da meine erste Tätigkeitsstätte, soweit ich richtig informiert bin, mein Arbeitgeber ist und ich somit an einem Tag ca. 100 km * 0,30€ = 30€ ansetzen könnte.

Da man ja aber auch immer wieder von diversen Schauergeschichten bzgl. Steuerhinterziehung hört, möchte ich auf keinen Fall irgendwas angeben, was nicht rechtens wäre.

Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Mit freundlichen Grüßen

MaDa9
Ptr
Beiträge: 27
Registriert: 7. Apr 2014, 11:13

Re: Fahrtkosten zur Uni trotz Semesterticket

Beitrag von Ptr »

Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte -> Entfernungspauschale

Fahrten zum Studienort -> Reisekosten, ansetzbar sind die tatsächlichen Kosten, d.h. 0,30 € pro gefahrenen Kilometer.
Das Finanzamt kann Nachweise für die gefahrenen Kilometer verlangen. Es kann nicht verlangen, mit dem Zug zu fahren.
MaDa9
Beiträge: 3
Registriert: 1. Apr 2019, 15:30

Re: Fahrtkosten zur Uni trotz Semesterticket

Beitrag von MaDa9 »

Vielen Dank erstmal für die schnelle Rückmeldung.

In welcher Form kann das Finanzamt denn einen Nachweis verlangen? Ich hab leider kein Fahrtenbuch geführt bisher, ich könnte lediglich meine Vorlesungszeiten hinschicken. Sollte ich dann in Zukunft ein Fahrtenbuch führen?

Mit freundlichen Grüßen

MaDa9
Antworten