Berufliche Ausbildung: Kosten ansetzen für PC

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
OhneDurchblick
Beiträge: 5
Registriert: 10. Mär 2019, 10:06

Berufliche Ausbildung: Kosten ansetzen für PC

Beitrag von OhneDurchblick »

Guten Tag,

ich hoffe, ich als Neuling bin im richtigen Forum. Ich quäle mich analog zu meinem Nutzernamen mit der Steuererklärung herum. Aber wie dem auch sei: Meine Frau hat 2018 eine weitere Berufsausbildung begonnen, überwiegend im Eigenstudium, aber mit regelmäßigen Kursen in einer anderen Stadt. Dafür gibt es ja entsprechende Möglichkeiten, Kursgebühren sowie Reise- und Hotelkosten anzugeben. Nun hat sie sich deshalb auch ein Notebook angeschafft. Klar wird das auch privat genutzt, aber durchaus überwiegend zum Eigenstudium. Kann ich denn da als Arbeitsmittel einfach "PC" und den Kaufpreis angeben? Ich habe die Befürchtung, dass das ohne weiteres vermutlich nicht geht. Kann man das sonst anders lösen?
Danke für jeden Hinweis ...
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Berufliche Ausbildung: Kosten ansetzen für PC

Beitrag von schlauelia »

wenn Ehefrau eine "weitere" Berufsausbildung macht ( als was?), dann sind alle Ausgaben dazu Werbungskosten ( seltener können es auch vorweggenommene Betriebsausgaben sein) - und dann auch der PC - einfach aufteilen: Privat und beruflich und Prozentanteil ansetzen!

Einfach mal Anlage N ansehen und/oder eine ESt-Software - elster oder eine zum Kaufen: dort wird fast alles abgefragt.

Lia
OhneDurchblick
Beiträge: 5
Registriert: 10. Mär 2019, 10:06

Re: Berufliche Ausbildung: Kosten ansetzen für PC

Beitrag von OhneDurchblick »

Danke. Ich benutze ja eine Software, habe das aber offenbar in die falsche Rubrik eingetragen. Jetzt habe ich alles in die Werbungskosten gepackt. Dabei sind auch recht hohe Kursgebühren von etwa 3.000 €, die halt 2018 fällig wurden, während der Kurs selbst sich bis 2019 erstreckt. Da habe ich jetzt die vollen Summen eingetragen. Ist das wohl ok so?
Antworten