Umsatzsteuer-Voranmeldung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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malu-games
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Registriert: 10. Jan 2019, 16:28

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Beitrag von malu-games »

Moin, ich habe mal ein paar Fragen und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich nutze das Elster Tool, um meine Steuererklärungen einzureichen, bzw. habe dies vor, da ich es zum ersten Mal mache. Ich muss nun für Oktober 2018, November 2018 und Dezember 2018 die Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen. Das Formular habe ich. Ich habe folgende Posten:

Ebay Rechnung inklusive Umsatzsteuer
Umsätze bei Ebay (Ich verkaufe nur über Ebay)
Drittanbieter Programm inklusive Umsatzsteuer
Briefmarken/Portokosten
Einkäufe von Privat
Paypalgebühren

Ich verkaufe auch ins Ausland, allerdings nur innerhalb der EU und nicht nach Norwegen, sprich kein Drittland.

Wo genau trage ich all diese Dinge ein? Wenn ich es so eintrage, wie ich es raus gelesen habe, dann zahle ich viel zu viel Umsatzsteuer. Wenn nur ich rein den Umsatz den Ausgaben entgegenstelle mache ich ein paar hundert Euro Gewinn, komme aber auf eine enorm hohe Umsatzsteuer, kann dies sein?

Liebe Grüße
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Umsatzsteuer-Voranmeldung

Beitrag von Severina »

https://tinyurl.com/y8hjbpnq

Hier können Sie sich einlesen. Ihrer recht kurzen Beschreibung nach haben Sie Inlandsumsätze und - wenn die Kunden in den anderen EU- Ländern Unternehmer sind - auch innergemeinschaftliche Lieferungen - wenn letztere vorliegen, müssen Sie auch eine zusammenfassende Meldung abgeben.

Die Frist zur Abgabe der drei genannten Voranmeldungen ist bereits abgelaufen (bzw. für Dezember läuft sie in 16 Minuten ab :D, mit Dauerfristverlängerung läuft sie in 16 Minuten für die November- Anmeldung ab), das wissen Sie? Da sind jetzt schon Säumniszuschläge verwirkt, und die werden bei der Umsatzsteuer eigentlich immer festgesetzt.

Auf die Gefahr hin, dass Sie das übelnehmen: Die Art Ihrer Fragestellung lässt mich befürchten, dass Sie Hilfe brauchen - mindestens für die ersten Voranmeldungen. Wie so oft daher auch hier der Hinweis auf Besuch eines Existenzgründerseminars und Beauftragung eines Steuerberaters...
malu-games
Beiträge: 2
Registriert: 10. Jan 2019, 16:28

Re: Umsatzsteuer-Voranmeldung

Beitrag von malu-games »

Moin, Tatsächlich bedarf es nur ein paar Fragen, dann wäre alles fertig. Für ein Seminar fehlt mir ehrlich gesagt die Zeit, da ich sehr viel arbeite und mit Steuerberatern habe ich bereits telefoniert. Leider wurde mir so keine Hilfe angeboten, nicht mal bezahlt. Entweder diese reichen alles für mich ein, was mich viel gekostet hätte oder ich habe Pech gehabt. Ich brauche nur noch 3 Infos: Verkäufe außerhalb der EU an nicht Unternehmen: Wo trage ich dies ein oder wird dies gar nicht gesondert aufgeführt im Elster Formular? Wenn ich einen Beleg für einen Kauf nicht finde, reicht der Ausdruck von Paypal, der belegt, dass ich das Geld überwiesen habe? Und muss ich für 2018 eigentlich überhaupt die Umsatzsteuer abgeben, weil ich 2017 0 Umsatz gemacht habe und 2018 unter 50k

LG
Andy80
Beiträge: 10
Registriert: 21. Nov 2018, 11:23

Re: Umsatzsteuer-Voranmeldung

Beitrag von Andy80 »

Hallo,

ich schließe mich hier mal an.

Auch ich muss zum ersten Mal für mein Affiliate Gewerbe eine USTVA machen und muss wissen, welche Beträge ich welchen Elster-Feldern zuordnen muss.

1. Amazon PartnerNet (Reverse Charge-Verfahren):

Vermutung: Einnahmen in Zeile 20, Feld 41 eintragen:

Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

2. Provision von

Health Trader in United Kingdom, UID-Nummer: GB17.....

Vermutung: evtl. wie 1., bin mir aber nicht sicher.

3. Einnahmen von deutschen Partnerprogrammen:

Vermutung: Nettobeträge in Zeile 26 eintragen: Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19 Prozent.


4. Rechnungen mit deutscher Mehrwertsteuer, die ich selbst zahlen muss:

Vermutung: Mehrwertsteuer in Zeile 53 eintragen:

Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Absatz 1 Nummer 6 UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG)


5. Ausländische Rechnungen mit oder ohne Mehrwertsteuer , die ich zahlen muss: kein Vorsteuerabzug möglich.

Vermutung: muss nicht in USTVA angegeben werden.


Desweiteren habe ich vom Januar noch Einnahmen von deutschen Partnerprogrammen, für die ich noch keine Mehrwersteuer bekommen/eingenommen habe.
Ich vermute mal, dass ich hierfür aber trotzdem Mehrwersteuer abführen muss, sehe ich das richtig?

Viele Grüße,

Andreas Humbert
schlauelia
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Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Umsatzsteuer-Voranmeldung

Beitrag von schlauelia »

es gibt Berufe, die leben davon, dass sie für andere arbeiten: z.B. Steuerberater und Sie bekommen doch auch Geld für Ihre Arbeit!
Andy80
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Registriert: 21. Nov 2018, 11:23

Re: Umsatzsteuer-Voranmeldung

Beitrag von Andy80 »

Und es gibt Menschen, u.a. in Foren, die helfen Menschen einfach so. Mach ich übrigens auch, aber in den Bereichen, in denen ich mich auskenne :-).
Andy80
Beiträge: 10
Registriert: 21. Nov 2018, 11:23

Re: Umsatzsteuer-Voranmeldung

Beitrag von Andy80 »

Habe jetzt meinen Steuerberater gefragt...
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Umsatzsteuer-Voranmeldung

Beitrag von schlauelia »

ich helfe auch, aber ganze Abhandlungen kann man hier nicht machen -schon wegen der Haftung...- ich hoffe, der Stb konnte helfen!
Andy80
Beiträge: 10
Registriert: 21. Nov 2018, 11:23

Re: Umsatzsteuer-Voranmeldung

Beitrag von Andy80 »

Alles klar, kein Problem. Ich warte noch auf die Antwort, sollte aber doch machbar sein für den Steuerberater ;-)
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