Steuer bei Untervermietung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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burn4ever
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Steuer bei Untervermietung?

Beitrag von burn4ever »

Hallo,
ich bin "normaler" Arbeitnehmer und habe noch zusätzlich zu meiner Mietwohnung eine Raum gemietet in welchen ich musiziere.
Damit ich die Kosten für diesen Raum nicht komplett alleine Tragen muss (ca. 500EUR im Monat) habe ich einen Untermieter welcher eine Gewerbe hat und jetzt seinen Mietanteil von der Steuer absetzen möchte.

Kann sich das für mich steuerlich negativ auswirken?

Theoretisch gibt er mich ja bei der Steuer als Vermieter an und das Finanzamt wird somit denken das ich Einnahmen habe und diese versteuern muss da ich ja auch locker über den Freibetrag komme.
Allerdings sind meine Ausgaben/Miete für die Räumlichkeiten höher (500EUR) als die Einnahmen der Untermiete (220EUR).

Muss ich trotzdem damit rechnen das ich für die Einnahmen des Untermietvertrages Steuern zahlen muss?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuer bei Untervermietung?

Beitrag von Severina »

Sie musizieren dort privat oder haben Sie auch Einnahmen aus der Musik?

Wenn Sie nur privat musizieren, gilt: die (zeitanteilig) auf Sie entfallende Miete geben Sie für Ihr Hobby aus, das ist nicht absetzbar, die zeitanteilig auf den anderen Musiker entfallende gezahlte Miete stellt Werbungkosten dar, die mit den Mieteinnahmen 'verrechnet' werden können. Kann er also den Raum 220/500 der Zeit nutzen, dann geht das +/- Null aus. Beläuft sich sein Nutzungsrecht aber z.B. auf 2 Tage die Woche, dann bekommen Sie ja mehr Miete von ihm als Sie selbst zeitanteilig bezahlen und haben Einnahmen.

Wenn Sie selbst auch Einnahmen als selbständiger Musiker haben, dann ist die Miete für den Probenraum bei Ihnen BEtriebsausgabe und die Miete des Untermieters eine Betriebseinnahme.
burn4ever
Beiträge: 9
Registriert: 6. Feb 2011, 09:52

Re: Steuer bei Untervermietung?

Beitrag von burn4ever »

Severina hat geschrieben: 2. Mär 2019, 10:21 Sie musizieren dort privat oder haben Sie auch Einnahmen aus der Musik?
Nein, ich habe soweit keine Einnahmen mit der Musik und meine Mietausgaben sind höher als die Einnahmen vom Untermieter.

Stellt sich allerdings noch die Frage ob ich trotzdem bei meiner jährlichen Steuererklärung Angaben unter Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) machen sollte?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuer bei Untervermietung?

Beitrag von schlauelia »

Sie haben nicht auf die Frage nach der zeitlichen Nutzung beantwortet! Das kann entscheidend sein.

Sie machen nichts falsch, wenn Sie die Einnahmen erklären, aber müssen auch die Ausgaben nachvollziehbar ansetzen: daher Frage beantworten!

Lia
burn4ever
Beiträge: 9
Registriert: 6. Feb 2011, 09:52

Re: Steuer bei Untervermietung?

Beitrag von burn4ever »

Okay,
theoretisch habe ich das mit der zeitlichen Nutzung verstanden. Mietpreis und Nutzung (Zeit) des Raumes müssen im Verhältniss zueinander stehen.

Im Untermietvertrag gibt es aber keinerlei zeitliche Vereinbarung wann der Raum genutzt werden kann/darf das machen wir alles spontan nach Absprache.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuer bei Untervermietung?

Beitrag von Severina »

Dann zeichnen Sie die tatsächliche Nutzung durch den Untermieter auf, damit Sie eine Berechnungsgrundlage haben.
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