Pauschalbeträge Studium Verlustvortrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Obiwan
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Pauschalbeträge Studium Verlustvortrag

Beitrag von Obiwan »

Hallo,

ich habe auf folgender Seite gelesen, dass man als Student Pauschalen für bestimmte Kosten ansetzen darf und das ohne Belege

http://www.unidux.net/Blog/Steuererklaerung-als-Student-Studienkosten-zurueck-holen

Bspw. Arbeitsmittel (110 Euro im Jahr), Fachliteratur (80 Euro im Jahr) oder Telefon/Internet (20 Euro im Monat).
Kann ich dir wirklich einfach so angeben, ohne eine Beleg zu haben und das Finanzamt würde die dann übernehmen?

Viele Grüße
schlauelia
Beiträge: 2079
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Re: Pauschalbeträge Studium Verlustvortrag

Beitrag von schlauelia »

Blödsinn!
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Pauschalbeträge Studium Verlustvortrag

Beitrag von Severina »

schlauelia hat geschrieben: 1. Mär 2019, 12:18Blödsinn!
Das würde ich jetzt so pauschal nicht sagen...

Es handelt sich um die üblichen Nichtaufgriffsgrenzen für Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, allerdings beinhalten die 110 € für Arbeitsmittel auch bereits die Fachliteratur und beim Telefon heißt es schon in Ihrem Link "bis zu" 20 € - da müssten Sie schon darlegen können, dass Sie tatsächlich mehr als 20 € pro Monat an Telefonkosten zahlen und Sie sollten auch Gründe darlegen können, inwieweit diese Kosten ursächlich mit dem Studium zusammenhängen.

Ob Pauschalen hier aber überhaupt sinnig sind? Es besteht doch eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit, dass die tatsächlichen Kosten höher sind. Und was in Ihrem Link wie so oft völlig fehlt, ist der Hinweis darauf, dass die Verlustvorträge u.U. völlig verpuffen, wenn man zu einem "ungünstigen Zeitpunkt" beginnt zu arbeiten.
Und das "ein Großteil" der Studienkosten erstattet würde, ist ziemlich euphemistisch ausgedrückt.
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