Kleinunternehmer optiert für die Umsatzsteuer

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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y3k10
Beiträge: 1
Registriert: 27. Feb 2019, 11:45

Kleinunternehmer optiert für die Umsatzsteuer

Beitrag von y3k10 »

Hallo zusammen,

ich habe einige Steuerfragen zu denen ich im Netz leider nichts konkretes finden kann.

Zum Hintergrund:
Ich habe 2012 beim Finanzamt eine Freieberufliche Tätigkeit angemeldet als Kleinunternehmer. (zusätzlich zu meiner Festanstellung).

2017 ist die Firma in der ich fest angestellt war Insolvent gegangen. Also habe ich nur noch die Freiberufliche Tätigkeit fortgesetzt.

2017 war der Gewinn über 17.500 somit gilt ab 2018 die Umsatzsteuerpflicht.

Wenn ich das richtig sehe, müsste ich seit 2018 eine Voranmeldung quartalsweise abgeben
(da keine Neugründung vorliegt und ich 2017 keine Umsatzsteuer ausgewiesen habe) Ist das soweit richtig?

Nun habe ich versäumt, dass ich seit 2018 Umsatzsteuerpflichtig bin und habe somit keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben.
Reicht es nun wenn ich eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2018 abgebe oder muss ich dennoch rückwirkend die vier Voranmeldungen für 2018 einreichen?

Wenn die Umsatzsteuerschuld 2018 (USt. Einnahmen minus Ust. Ausgaben) kleiner als 7500€ sind kann ich für 2019 weiterhin quartalsweise abgeben, richtig?

Da ich 2018 alle Rechnungen weiterhin als Kleinunternehmer geschrieben habe und keine USt. ausgewiesen habe, hab ich nun Rechnungskorrekturen erstellt und mir die USt. nachträglich zurückgeholt. (Die Nachgezahlte Umsatzsteuer habe ich 2019 erhalten)
Wie gehe ich nun mit der Nachgezahlten Umsatzsteuer von 2018 die ich 2019 erhalten habe in der Voranmeldung 2019 um?


Vielen Dank
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Kleinunternehmer optiert für die Umsatzsteuer

Beitrag von Severina »

y3k10 hat geschrieben:

2017 war der Gewinn über 17.500 somit gilt ab 2018 die Umsatzsteuerpflicht.

falsch - es reicht, wenn der Umsatz mehr als 17.500 beträgt, auf den Gewinn kommt es nicht an


Wenn ich das richtig sehe, müsste ich seit 2018 eine Voranmeldung quartalsweise abgeben
(da keine Neugründung vorliegt und ich 2017 keine Umsatzsteuer ausgewiesen habe) Ist das soweit richtig?

ja

Nun habe ich versäumt, dass ich seit 2018 Umsatzsteuerpflichtig bin und habe somit keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben.
Reicht es nun wenn ich eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2018 abgebe oder muss ich dennoch rückwirkend die vier Voranmeldungen für 2018 einreichen?

Fragen Sie beim Finanzamt nach - bei mir in der Gegend reicht i.d.R. die Jahreserklärung, ich würde die Entscheidung dem Sachbearbeiter überlassen.


Wenn die Umsatzsteuerschuld 2018 (USt. Einnahmen minus Ust. Ausgaben) kleiner als 7500€ sind kann ich für 2019 weiterhin quartalsweise abgeben, richtig?

ja

Da ich 2018 alle Rechnungen weiterhin als Kleinunternehmer geschrieben habe und keine USt. ausgewiesen habe, hab ich nun Rechnungskorrekturen erstellt und mir die USt. nachträglich zurückgeholt. (Die Nachgezahlte Umsatzsteuer habe ich 2019 erhalten)
Wie gehe ich nun mit der Nachgezahlten Umsatzsteuer von 2018 die ich 2019 erhalten habe in der Voranmeldung 2019 um?

Vielen Dank
Für 2018 rechnen Sie aus den berechneten Umsätzen die Umsatzsteuer heraus (Rg. über 100 € = 84,04 Umsatz, 15,96 € USt). In 2019 buchen Sie zunächst die Storno-Rechnungen - damit neutralisieren Sie die Umsatzsteuer, die für 2018 fällig wurde, dann buchen Sie die korrigierten Rechnungen neu ein, woraus dann per Saldo noch eine USt-NAchzahlung entsteht, die sich, wenn man so will, noch auf 2018 bezieht. Die Nachzahlung an sich hat in der Voranmeldung nichts zu suchen, da rein gehören nur Umsätze, Umsatzsteuer und Vorsteuer, sonst nix.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kleinunternehmer optiert für die Umsatzsteuer

Beitrag von schlauelia »

und das FA hat Sie wegen der USt ab 2018 nicht aufgefordert VA`s abzugeben??

Wann haben Sie die ESt/USt.. 2017 abgegeben?

Lia
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