Anlage EÜR und G Einzelunternehmer

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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zaraf
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Registriert: 14. Feb 2019, 11:04

Anlage EÜR und G Einzelunternehmer

Beitrag von zaraf »

Hallo zusammen,

ich bin Vollzeit angestellt als Entwicklungsingenieur hier in BW. Außerdem, habe ich auch eine Einzelunternehmer im Bereich
Ingenieurdienstleistungen/Export-Import Handel. Ich habe im Jahr 2017 für das Forschungsprojekt, welche ich im Rahmen des Einzelunternehmens,
einige Elektronik-Komponenten aus China und von Deutschland gekauft. Als ich die Komponenten von China eingeführt habe, wurde das Einführprozess mit EORI-Nummer
richtig durchgeführt. Wichtig ist, dass ich habe mit die Komponenten kein Gewinn gemacht und nur für interne Entwicklung verwendet. Ich habe in 2017 überhaupt kein Gewinn nur Ausgaben.
Nun möchte ich über Elster meine Steuerklärung einreichen und mir wurde gesagt, dass ich Anlage-EÜR und Anlage-G ausfüllen muss. Da ich keine Steuerberater habe, brauche
ich die Unterstützung um zu wissen dass welche Positionen für mich Relevant sind. Muss ich die Komponenten in Ausgabe eintragen? Ich habe ab und zu mal auch
die Kunden/Lieferanten Termine gehabt wo ich selber mit pvt. PKW fahren musste?

Danke im Voraus!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Anlage EÜR und G Einzelunternehmer

Beitrag von schlauelia »

Se müssen eine Gewinn/Verlustermittlung machen: Buchführung für 2017 - ist ja schon zu spät dafür - aber nehmen sie sich ein Programm und/oder mal steuerliche Beratung!

Ist das Einzelunternehmen steuerlich angemeldet?? Vermutlich nicht, denn sonst hätte das FA längst gemahnt!

Lia
zaraf
Beiträge: 3
Registriert: 14. Feb 2019, 11:04

Re: Anlage EÜR und G Einzelunternehmer

Beitrag von zaraf »

Hallo

Meine Unternehmen ist auch steuerlich angemeldet. Wie gesagt ich hatte eh nicht viele Ausgaben gehabt. Kann ich irgendwie nicht selber schnell einreichen?
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Anlage EÜR und G Einzelunternehmer

Beitrag von Severina »

zaraf hat geschrieben: 16. Feb 2019, 19:15 Hallo

Meine Unternehmen ist auch steuerlich angemeldet. Wie gesagt ich hatte eh nicht viele Ausgaben gehabt. Kann ich irgendwie nicht selber schnell einreichen?
Sicher kann man das. Man stellt alle Einnahmen (wobei die ja 0,00 ausmachen lt. Ihren Angaben) und dann alle Ausgaben zusammen, der Saldo ergibt den Gewinn/Verlust.

Das trägt man dann in die entsprechenden Zeilen der Anlage EÜR ein - die sind klar beschriftet und eine ausführliche Ausfüllhilfe gibt es auch, das ist nicht schwer.

'Mir wurde gesagt, dass ich Anlage G und Anlage EÜR ausfüllen muss' -von wem? Als Ingenieur könnten Sie auch eine freiberufliche Tätigkeit haben, das ist nicht zwingend ein Gewerbebetrieb, ist das mit dem Finanzamt abgeklärt?

Als Unternehmer müssen Sie sich nicht nur mit der Einkommen-, sondern auch mit der Umsatzsteuer beschäftigen. Was haben Sie denn im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dazu eingetragen (den müssen Sie ja abgegeben haben, wenn das Unternehmen steuerlich angemeldet ist)?

Und wenn es sich tatsächlich um einen Gewerbebetrieb handelt, müssen Sie sich auch mit der Gewerbesteuer beschäftigen. Gerade WEIL Sie einen Verlust haben - den kann man nämlich feststellen und vortragen lassen.

Es ist wie beim Hauskauf: Man kann das auch ohne Experten machen - aber das wird dann oft teurer als die Rechnung des Experten, und bei der Formulierung 'irgendwie selber schnell' ist genau das zu befürchten. Entweder Sie befassen vernünftig sich mit Ihren unternehmerischen Pflichten (und zwar schnell, denn die Frist zur Abgabe der Erklärung 2018 läuft und die Schätzung 2017 wird bald kommen) oder Sie beauftragen jemand, der sich damit auskennt.
fiskus82
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Registriert: 19. Apr 2019, 12:49

Re: Anlage EÜR und G Einzelunternehmer

Beitrag von fiskus82 »

Danke für die Tipps ist echt knifflig :D
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