Ungewöhnliches Anliegen: Pachteinnahmen durch Internetdomain

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Kalle
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Registriert: 9. Feb 2019, 20:29

Ungewöhnliches Anliegen: Pachteinnahmen durch Internetdomain

Beitrag von Kalle »

Hallo, ich habe eine etwas ungewöhnliche Steuerfrage und hoffentlich kann man mir hier helfen. Ich mache gerade meine ersten Steuererklärungen (2015-2018). Ich mache die selber direkt über elster und bei allen Fragen konnte ich mir mit Hilfe von Google bisher auch selber weiterhelfen. Aber jetzt bin ich bei 2018 und der Spaß hört auf ;)

Also zu meinem "Problem":

Ich habe im Jahr 2018 eine Internetdomain für einen Betrag x erworben (von einer anderen Privatperson, Nachweis mit Abrechnung liegt vor). Dazu gehören auch ein paar einmalige Kosten für die Kaufabwicklung. Diese Domain verpachte ich jetzt langfristig.

Die Pachteinnahmen muss ich natürlich versteuern (Anlage V --> 3 Andere Einkünfte, oder?).
Die Kosten für die Kaufabwicklung würde ich einfach bei Werbungskosten angeben (oder einfach direkt von den Pachteinnahmen abziehen?).
Viel wichtiger aber: Kann ich die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen? Und wenn ja wo und wie?


Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen :?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Ungewöhnliches Anliegen: Pachteinnahmen durch Internetdomain

Beitrag von schlauelia »

Werbungskosten hat man bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit - passt hier gar nicht!

Wie haben Sie denn die Domain beim Finanzamt angemeldet? Als Gewerbe? Oder gar nicht?

In welcher Größenordnung liegen AK und Einnahmen aus "Verpachtung"?

Lia
Kalle
Beiträge: 3
Registriert: 9. Feb 2019, 20:29

Re: Ungewöhnliches Anliegen: Pachteinnahmen durch Internetdomain

Beitrag von Kalle »

Erstmal Danke für die Antwort!

Werbungskosten passt nicht, verstehe. Dürfte man die Kosten für die Kaufabwicklung dann einfach von den Einnahmen abziehen?

Beim Finanzamt habe ich bisher nichts angemeldet, es war auch eher eine glückliche Fügung und ich rechne nicht mit weiteren Geschäften dieser Art. Die Anschaffungskosten liegen bei etwa 10.000€. Die Jährlichen Pachteinnahmen haben eine ähnliche Größe.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Ungewöhnliches Anliegen: Pachteinnahmen durch Internetdomain

Beitrag von schlauelia »

welche Einnahmen?

Wenn Sie jährliche Einnahmen haben, liert eine nachhaltige Tätigkeit vor: hier mal Steuerberater befragen oder einfach - man kann es versuchen - das Finanzamt: Sie müssen auf jeden Fall die Einnahmen erklären und je nach Zuordnung - Gewerbebetrieb/ V+V/ sonstige Einkünfte... - auch jährliche Erklärungen - elektronisch - abgeben!

Lia
Kalle
Beiträge: 3
Registriert: 9. Feb 2019, 20:29

Re: Ungewöhnliches Anliegen: Pachteinnahmen durch Internetdomain

Beitrag von Kalle »

Ich meinte ob ich die Kosten für die Kaufabwicklung (also nicht den eigentlichen Kaufpreis) mit den Pachteinnahmen verrechnen kann?

Das ich die Pachteinnahmen angeben muss ist mir bewusst und dafür gibt es in der Steuererklärung ja auch ein passendes Feld (Anlage V --> 3 Andere Einkünfte). Meine Frage ist, wie und wo ich den eigentlichen Kaufpreis geltend machen kann.

Bei einer Immobilie könnte man dies ja z.B. im Form von Abschreibungen tun (2%/Jahr).


Edit: Wie ich gerade feststelle, ist Anlage V nur für Immobilien und Grundstücke. In sofern stellt sich grundlegend die Frage wo ich diese Einnahmen in der Steuererklärung angeben kann.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Ungewöhnliches Anliegen: Pachteinnahmen durch Internetdomain

Beitrag von schlauelia »

Kosten für den Kauf gehören idR zum Kaufpreis!Erstmal klären, welche Einkunftsart ( wieso Vermietung und nicht Gewrbebetrieb?) vorliegt, Abschreibung des Kaufes über AfA - doch lieber Stb?
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