Einkünfte/Veranlagung/Anlage V

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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tanne
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Einkünfte/Veranlagung/Anlage V

Beitrag von tanne »

zunächst einmal vielen dank für’s „aufnehmen“ hier in diesem forum…
nun zu meiner frage:

folgende lebenssituation:

ehemann hat das hauptberufliche einkommen als angestellter
ehefrau geht einem mini-job nach (einkommen ca. 230€/mon.)
bei der einkommensteuer wird bisher immer eine zusammenveranlagung angekreuzt.

nun soll (in nächster zeit) im eigenen haus eine ferienwohnung vermietet werden.
die einkünfte aus dieser wohnung werden in der anlage V der einkommensteuer angegeben.

die einkünfte der ferienwohnung sollen steuerlich auf den ehemann laufen, weil von dem einkommen des ehemannes sämtliche anschaffungen für diese wohnung gemacht werden und weil der ehemann handwerklich geschickt ist und seine arbeitskraft in diese wohnung steckt, soll er auch die einkünfte dieser wohnung erhalten (das kann man so viel ich weiß mit einem nießbrauchrechtsvertrag beim notar beurkunden lassen)

wie sieht es in diesem fall mit der einkommensteuererklärung aus…läuft das ganze dann unter einzelveranlagung …oder läuft das haupteinkommen weiter unter zusammenveranlagung und nur die mieteinnahmen unter einzelveranlagung …und wenn letzteres der fall ist wo muss ich das auf der anlage V vermerken, dass die einkünfte der wohnung meinem mann zugeordnet werden?

vielleicht hat ja hier jemand eine antwort auf meine frage.

Gruß tanne
Severina
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Re: Einkünfte/Veranlagung/Anlage V

Beitrag von Severina »

Das läuft weiter unter der Zusammenveranlagung, in der Anlage V ist sowieso einzutragen, wem der Überschuss zuzurechnen ist.
tanne
Beiträge: 23
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Re: Einkünfte/Veranlagung/Anlage V

Beitrag von tanne »

vielen lieben dank für die schnelle info :P

also d.h. folgendes ist machbar....das haupteinkommen des ehemannes (gehalt) kann bei der einkommensteuer zusammenveranlagt werden und wird somit steuermäßig sowohl über ehemann wie auch ehefrau berechnet (ehegattensplitting) die einnahmen aus den vermietungen werden bei der anlage V in zeile 24 dem ehemann zugerechnet und werden somit auch nur über den ehemann steuermäßig berechnet...

verstehe ich das so richtig?

gruß tanne
Severina
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Re: Einkünfte/Veranlagung/Anlage V

Beitrag von Severina »

Nein: Es werden alle Einkünfte beider Ehegatten ermittelt und zusammengerechnet, dann Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen, ggf. Kinderfreibeträge (verkürzt dargestellt, es gibt noch mehr - googeln Sie nach Schema Berechnung Einkommensteuer), das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen, auf dieses wird der Steuersatz lt.Splittingtarif angewendet.

Worauf wollen Sie denn hinaus mit der alleinigen Anrechnung beim Ehemann?
tanne
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Re: Einkünfte/Veranlagung/Anlage V

Beitrag von tanne »

hallo severina,

wiederum danke für die info :)

zu ihrer frage: ehefrau möchte weiterhin in der familienversicherung der krankenkasse bleiben...und wie schon beschhrieben, werden materialien und anschaffungen für die ferienwohnung von dem gehalt des ehemannes gezahlt....der ausbau bzw. umbau wird von dem ehemann in seiner freizeit gemacht und später wird auch der ehemann die weitere instandhaltung der wohnung beibehalten....also der ehemann übernimmt die haupttätigkeit was diese wohnung angeht...daher stehen ihm auch (meiner meinung nach) die einnahmen zu.....

jetzt habe ich aber noch eine frage für mein besseres verstehen .)

alle einkünfte beider ehegatten werden ermittelt und zusammengerechnet....d.h.in diesem fall... gehalt des ehemannes und einkünfte der ferienwohnung die in der anlage V dem ehemann zugeschrieben wurden werden beides zusammengerechnet, sonderausgaben und aussergewöhnliche belastungen abgezogen und dieses ergebnis ist dann das zu versteuernde einkommen auf welches der steuersatz lt. splittingtarif angewendet wird ???

die ehefrau muss die monatlichen 230,--€ aus dem minijob auf der einkommensteuererklärung dann nicht angeben, oder?

gruß tanne
Severina
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Re: Einkünfte/Veranlagung/Anlage V

Beitrag von Severina »

Im Steuerbescheid wird zwischen den Einkünften der beiden Ehegatten unterschieden, die Familienversicherung ist nicht gefährdet.

Die 230 € müssen dann nicht angegeben werden, wenn es sich um einen echten Minijob handelt - der der Pauschalversteuerung unterliegt.

Wenn der Lohn normal lohnversteuert wird - das merken Sie daran, dass Ihre Frau eine Lohnsteuerbescheinigung bekommt - dann muss er auch
erklärt werden. Machen Sie das nicht, dann macht es das Finanzamt sowieso, da der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch
übermittelt.
tanne
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Re: Einkünfte/Veranlagung/Anlage V

Beitrag von tanne »

Hallo,

-der minijob ist ein "echter" minijob und wird vom arbeitgeber pauschal versteuert....ehefrau erhält eine abrechnunge aber keine lohnsteuerbescheinigung

-was heißt im steuerbescheid wird zwischen den ehegatten unterschieden?....ich dachte splitting heißt einkünfte werden zusammengezogen (ehemann+ehefrau) und dann geteilt....davon die steuer berechnet ...und dann verdoppelt....

und in diesem fall würde dann gehalt vom ehemann (ehefrau gibt ja nichts an wegen minijob der pauschal vom arbeitgeber versteuert wird) und auf ehemann geschriebene einkünfte der ferienwohnung zusammengezogen...dann würden diese (ehemann) einkünfte geteilt und davon die steuer berechnet und dann verdoppelt (Splitting)....

oder wie werden die einkünfte der ferienwohnung die auf den ehemann stehen berechnungsweise anders behandelt?

- die familienversicherung für die ehefrau würde dann nicht mehr eintreten, wenn die einkünfte der ferienwohnung geteilt würden, denn einkünfte der ferienwohnung + einkünfte von minijob würden die 450 € überschreiten.....

und wie schon erwähnt haupttätigkeiten der ferienwohnung übernimmt der ehemann auch was momentane investieren von geld angeht.....

sorry, dass ich hier mehrmals nachfrage....aber die sache "steuern" ist nicht ganz so einfach....und ich bin ehrlich gesagt richtig froh hier "reingeraten" zu sein, wo man was in ruhe und auch für "otto-normal-verbraucher" erklärt bekommt...danke.)

gruß tanne
Severina
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Re: Einkünfte/Veranlagung/Anlage V

Beitrag von Severina »

Schauen Sie einfach in Ihren letzten Bescheid: Im Berechnungsteil bei der Ermittlung der Einkünfte gibt es zwei Spalten, überschrieben mit Ehemann und Ehefrau.
Wenn Sie per Vereinbarung die Vermietungseinkünfte im Formular Anlage V dem Ehemann zuordnen, dann werden diese - wie die Einkünfte aus N - in der Spalte Ehemann erscheinen (das müssen Sie im Bescheid dann kontrollieren, manchmal - wenn auch selten - geht das schief, dann müssen Sie einen entsprechend korrigierten Bescheid veranlassen).

Ob Familienversicherung möglich ist oder nicht, richtet sich nach den Einkünften. Bei richtiger Zuordnung stehen bei Ihrer Frau dann KEINE Einkünfte, d.h., die Familienversicherung ist nicht gefährdet. Die Zusammenrechnung aller Einkünfte geschieht im Bescheid erst NACH der Ermittlung der einzelnen Einkünfte, diese werden nicht durch einen irgendwie gearteten Automatismus hälftig ihrer Frau zugerechnet- das ist nur die Fiktion, die hinter der Splittingtabelle steckt.
tanne
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Re: Einkünfte/Veranlagung/Anlage V

Beitrag von tanne »

Hallo,

o.k.
-teil 1 "ermittlung der einkünfte" habe ich jetzt verstanden

-teil 2 "familienversicherung"...ja ist auch klar

-teil 3 "splittingverfahren" ...ist leider noch nicht so ganz klar....oder doch?....ich verstehe ihre antwort so, in diesem fall werden die einkünfte vom ehemann zusammengerechnet (ehefrau hat ja keine einkünfte) und dann werden diese "im hinterkopf(fiktiv)" geteilt auf ehemann und ehefrau, dann die steuer von der hälfte berechnet und dann verdoppelt, und erscheint dann real NUR unter der spalte ehemann...

habe ich es jetzt richtig verstanden?

gruß tanne
Severina
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Re: Einkünfte/Veranlagung/Anlage V

Beitrag von Severina »

Fast - die Steuer wird bei der Zusammenveranlagung immer für beide Ehegatten gemeinsam festgesetzt.
Ab der Zusammenrechnung der Einkünfte beider zum Gesamtbetrag der Einkünfte gibt es keine getrennten Spalten mehr.
tanne
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Re: Einkünfte/Veranlagung/Anlage V

Beitrag von tanne »

hallo,

ja das habe ich auf meinem steuerbescheid gesehen....

-familienversicherung wäre ja wie gesagt klar, weil auf dem steuerbescheid unter ehefrau keinerlei einkünfte stehen würden

-die einkünfte der ferienwohnung würden dann letztendlich nach dem splittingverfahren versteuert und nicht nach enorm hohen steursätzen (das war auch so ein bißchen meine befürchtung)


ich glaube jetzt habe ich es...oder?

gurß tanne
tanne
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Re: Einkünfte/Veranlagung/Anlage V

Beitrag von tanne »

hallo,

da auf mein letztes posting nichts mehr gekommen ist, gehe ich mal davon aus, dass ich nun alles richtig verstanden habe...und "ehegatte" kann mit dem ausbau beginnen ...

hier nochmals ein dickes "danke-schön" für die tolle beratung und die guten infos.)

gruß tanne
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