Ehrenamtspauschale / Übungsleiterpauschale bei ehrenamtlicher Tätigkeit in der Feuerwehr

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
THWS
Beiträge: 4
Registriert: 30. Jan 2016, 12:44

Ehrenamtspauschale / Übungsleiterpauschale bei ehrenamtlicher Tätigkeit in der Feuerwehr

Beitrag von THWS »

Hallo zusammen und allseits noch frohe Weihnachten!

Wir haben seit letztem Jahr eine neue Feuerwehrsatzung, wonach ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr neben der "normalen" Aufwandsentschädigung für Einsätze auch eine zusätzliche Entschädigung für Funktionen mit überdurchschnittlichem Einsatz innerhalb der Feuerwehr gewährt wird. In der Praxis sieht das Ganze wie folgt aus:

1. Aufwandsentschädigung (pauschaler Betrag pro Stunde) die nur gezahlt wird, wenn wir im hoheitlichen Auftrag der Gemeinde im Rahmen von Einsätzen und Alarmen tätig sind. Die gewährten Pauschalen sollen quasi den Verlust ausgleichen, der uns durch die Alarmierung beim eigentlichen Arbeitgeber "flöten geht". Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung schwankt natürlich, da sie von der Anzahl und der Dauer der Einsätze im Jahr abhängig ist.

2. Aufwandsentschädigung für die Ausübung spezieller Funktionen (Gerätewart, Jugendleiter, Kommandant, etc.), es handelt sich hierbei um einen Pauschalbetrag pro Jahr der - je nach Funktion - mal höher, mal niedriger ausfällt, aber stehts unterhalb von 2.000 EUR / per anno liegt.


Frage: Wo bzw. wie muss ich diese beiden "Einnahmen" in der Steuererklärung korrekterweise vermerken? Es ist gut möglich, dass man - sofern beide "Einkommensarten" addiert werden - oberhalb der berühmt-berüchtigten 2.400 EUR für Ehrenamtler landet. Für mich ist es gerade nur schwer zuzuordnen, wo welche Einkommensart angegeben werden muss, zumal überall auch unterschiedliche Begrifflichkeiten und Obergrenzen herumschwirren:

  • 2.400 EUR für ehrenamtliche Tätigkeit
  • dann gibt es widerrum eine "ehrenamtliche Tätigkeit aus öffentlichen Kassen", bei denen ein Betrag von max. 200,- €uro monatlich steuerfrei scheint (hier scheint mir
  • die Nr. 2 korrekt aufgehoben zu sein?)
  • Dann gibt's die Übungsleiterpauschale, die m. M. nach hier gar nix verloren hat?
  • Und dann gibt's noch eine Grenze von 720,- €uro im Jahr, die ich momentan gar nicht so wirklich abgrenzen kann.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Ich überlege schon, die Erklärung für 2018 das erste Mal durch einen Steuerberater erstellen zu lassen oder mir zumindest dort eine Info zu holen - um einmal eine grundsätzlich korrekte Basis für die folgenden Jahre zu haben. Bisher gab's immer nur die Nr. 1 als Aufwandsentschädigung, daher hat das bisher keine Rolle gespielt...

Vielen Dank schon mal vorab für jegliche Hilfe!
THWS
Beiträge: 4
Registriert: 30. Jan 2016, 12:44

Re: Ehrenamtspauschale / Übungsleiterpauschale bei ehrenamtlicher Tätigkeit in der Feuerwehr

Beitrag von THWS »

Kann niemand weiterhelfen? :?:
Antworten