2 Jobs, über 450 aber unter jährlichem Freibetrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Heiko911
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Registriert: 3. Aug 2017, 13:38

2 Jobs, über 450 aber unter jährlichem Freibetrag

Beitrag von Heiko911 »

Hallo liebe Leute,

ich habe eine Verständnisfrage.
Ich habe einen Job bei dem ich mehr als 450 Euro im Monat verdiene. Dieser ist also sozialversicherungspflichtig, deckt auch meine Krankenkasse etc.
Da ich damit aber unter dem Freibetrag von 8001 (wurde ja sogar angehoben) Euro jährlich liege, zahle ich keine Steuern. Ich mache deshalb auch keine Steuererklärung.

Nun werde ich eventuell 2 Monate einen Zusatzauftrag annehmen und noch mal einige hundert Euro verdienen. Aber auch damit werde ich 2019 voraussichtlich unter diesem Freibetrag bleiben.

Meine Fragen lauten:
1) Muss ich eine Steuererklärung machen, wenn ich ich weiß, dass ich unter dem Freibetrag bin?
Ich habe etwas gelesen von 2 Jobs -> Steuererklärung ist Pflicht.
2) Kann ich Verluste aus Fonds und Aktiengeschäften auf dieses Einkommen anrechnen? Gewinne zählen ja zu den jährlichen 8001 auch dazu oder?

Ich danke euch!!!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: 2 Jobs, über 450 aber unter jährlichem Freibetrag

Beitrag von muemmel »

1. Keine Ahnung - viel zu wenig Angaben. "Einen Zusatzauftrag annehmen" könnte potentiell heißen:
- freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit
- Minijob
- regulärer Job in Klasse 6
Wenn Sie also mal verraten würden, was Sie meinen...
Heiko911
Beiträge: 9
Registriert: 3. Aug 2017, 13:38

Re: 2 Jobs, über 450 aber unter jährlichem Freibetrag

Beitrag von Heiko911 »

Danke für die Antwort und ich bitte um Entschuldigung, ich wusste nicht, dass das entscheidend ist.

Es würde vertraglich wohl über einen Minijob <450 Euro geregelt.
Brauchen Sie sonst noch Informationen?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: 2 Jobs, über 450 aber unter jährlichem Freibetrag

Beitrag von muemmel »

Nun ja - da ist dann die spannende Frage, ob der AG den Minijob pauschalversteuert. Wenn ja, ist das die ideale Variante: Steuerlich existiert der Job in dem Fall gar nicht, womit auch die Pflicht zur Steuererklärung entfällt.
Heiko911
Beiträge: 9
Registriert: 3. Aug 2017, 13:38

Re: 2 Jobs, über 450 aber unter jährlichem Freibetrag

Beitrag von Heiko911 »

Der AG ist eine Uni. Ich nehme nicht an, dass sie irgendwas pauschal versteuern.

Aber wieso auch? Ich liege doch deutlich unter der jährlichen Steuergrenze?
Wenn sie also NICHT pauschal versteuern, dann muss ich eine Steuererklärung machen? Um dann zu zeigen dass ich nichts zu versteuern habe? :-)

Danke,
Heiko
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: 2 Jobs, über 450 aber unter jährlichem Freibetrag

Beitrag von muemmel »

Der AG ist eine Uni. Ich nehme nicht an, dass sie irgendwas pauschal versteuern. Da würde ich mir dann schon die Mühe machen, das dort zu erfragen.
Wenn sie also NICHT pauschal versteuern, dann muss ich eine Steuererklärung machen? Ja. Dann sind Sie nämlich in Klasse 6 und da ist das vorgeschrieben.
Um dann zu zeigen dass ich nichts zu versteuern habe? Es ist vorgeschrieben - siehe oben. Und in Klasse 6 zahlt man auch auf Mini-Einkommen Steuern - schon bei z. B. 100 Euro im Monat zahlt man 11 Euro Steuern. Und die möchten Sie ja vermutlich zurückhaben.
Heiko911
Beiträge: 9
Registriert: 3. Aug 2017, 13:38

Re: 2 Jobs, über 450 aber unter jährlichem Freibetrag

Beitrag von Heiko911 »

Vielen Dank Muemmel.

Natürlich habe ich mir die Mühe gemacht. Es geht doch hier nicht darum, dass ich zu faul bin mich zu erkundigen?
Das Problem ist viel mehr dass an der Uni auch niemand Bescheid weiß :-) Und die Leute die mir die Arbeit geben, sind nicht die, die die Verträge machen.
Aber vielleicht muss ich da mal die richtige Ansprechperson ausfindig machen. Mir war es aber wichtig vorher selbst zu wissen, was es für Optionen gibt, statt mir da was aufquatschen zu lassen.

Insofern hat mir Ihre Antwort jetzt sehr geholfen.
Bitte berichtigen Sie mich falls ich Sie falsch verstanden habe:

Bei 2 Jobs, unabhängig vom Gesamt-Jahreseinkommen, rutscht man in Steuerklasse 6 und MUSS eine Steuererklärung machen.
Option 1 ist also dass die Uni pauschal versteuert. In dem Fall müsste ich eine Steuererklärung machen um das Geld zurück zu bekommen. Was möglich sein müsste, da mein zu versteuerndes Einkommen unter der Freigrenze liegt.
Option 2 ist dass die Uni nicht pauschal versteuert. In dem Fall muss ich trotzdem eine Steuererklärung machen und dort die beiden Jobs aufführen, aber nichts bezahlen.

Vielen Dank für Ihre Zeit!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: 2 Jobs, über 450 aber unter jährlichem Freibetrag

Beitrag von muemmel »

Bei 2 Jobs, unabhängig vom Gesamt-Jahreseinkommen, rutscht man in Steuerklasse 6 und MUSS eine Steuererklärung machen. Das ist in dieser Pauschalität falsch.
Option 1 ist also dass die Uni pauschal versteuert. In dem Fall müsste ich eine Steuererklärung machen um das Geld zurück zu bekommen. Was möglich sein müsste, da mein zu versteuerndes Einkommen unter der Freigrenze liegt. Falsch - Sie müssen KEINE Steuerklärung machen und zahlen auch nichts. Dann wäre der Job nämlich NICHT in Klasse 6, sondern steuerfrei - der klassische Minijob halt.
Option 2 ist dass die Uni nicht pauschal versteuert. In dem Fall muss ich trotzdem eine Steuererklärung machen und dort die beiden Jobs aufführen, aber nichts bezahlen. Halb falsch - eine Steuererklärung muß gemacht werden, aber gezahlt werden muß auch, nämlich Monat für Monat beim Lohnsteuerabzug. Das Geld kriegen Sie dann vermutlich nach der Steuererklärung zurück.
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