Nachforderung von Lohnsteuer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Oli89
Beiträge: 1
Registriert: 22. Nov 2018, 21:09

Nachforderung von Lohnsteuer

Beitrag von Oli89 »

Hallo liebes Forum und vielen Dank für die Aufnahme.

Leider habe ich ein "kleines" Problem, bei welchem ich euch um Hilfe bitten möchte.
Meine Freundin hat seit 2015 einem Freund 2-3 Mal im Jahr mit der Korrekturlesung von Texten für dessen Online-Geschäft ausgeholfen.
Hierfür hat Sie jeweils eine Gutschrift von Ihm erhalten (2015=800€; 2016=450€; 2017=555€). Diese Einkünfte hatte Sie leider nicht in Ihrer Lohnsteuer angegeben.

Nun wurden bei meinem Freund eine Steuerprüfung durchgeführt, wobei diese Ausgaben vermutlich auffielen. Meine Freundin wurde hierauf vom Finanzamt aufgefordert Ihre Einkünfte offenzulegen. Nachdem Sie dieser Aufforderung nachgekommen ist, habt sie nun je einen Nachzahlungsbescheid für jeder Jahr bekommen. Hierbei fordert das Finanzamt folgende Beträge: 2015=292,53€(Einkünfte=800€) 2016=28,37€(Einkünfte=450€) 2017=102,15€ (Einkünfte=555€).

Da ich mich mit diesem Thema leider nicht so genau auskenne habe ich nun folgende Fragen:
-Warum sind die geforderten Beträge prozentual so unterschiedlich?
-Gibt es keinen Freibetrag für derartige "Kleinsteinkommen"
-Wie kann ich hier am besten vorgehen um die 423,05€ nicht nachzahlen zu müssen?

Ebenso wurde meiner Freundin nahegelegt ein Gewerbe für diese Tätigkeit anzumelden. Ist die bei derartigen Kleinstbeträgen wirklich notwendig?

Über eine Antwort von euch würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Oli
Severina
Beiträge: 1280
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Nachforderung von Lohnsteuer

Beitrag von Severina »

Oli89 hat geschrieben: 22. Nov 2018, 21:22

Da ich mich mit diesem Thema leider nicht so genau auskenne habe ich nun folgende Fragen:
-Warum sind die geforderten Beträge prozentual so unterschiedlich?

Vwermutlich, weil der Härteausgleich bereits vorgenommen wurde: Arbeitnehmer, die nur geringe Nebeneinkünfte haben,
müssen diese nicht versteuern, wenn die Einkünfte nicht mehr als 410 € betragen. Sind die Einkünfte höher,
so vermindert sich der Freibetrag um den übersteigenden Betrag (Einkünfte 510 € => Freibetrag 310 €). Wenn
Sie dies mitberücksichtigen, kommt prozentual immer etwa dasselbe raus (~ 35 - 36 %). Muss sich aus dem Bescheid auch
ergeben.

-Gibt es keinen Freibetrag für derartige "Kleinsteinkommen"

Doch (s.o.) - und der wurde vermutlich auch bereits berücksichtigt

-Wie kann ich hier am besten vorgehen um die 423,05€ nicht nachzahlen zu müssen?

Dazu fällt mir nichts ein.

Ebenso wurde meiner Freundin nahegelegt ein Gewerbe für diese Tätigkeit anzumelden. Ist die bei derartigen Kleinstbeträgen wirklich notwendig?
M. E. sind Lektoren und Korrektoren Freiberufler, keine Gewerbetreibenden - einfach nochmal beim Finanzamt nachfragen. Mit dem Betrag hat das aber nichts zu tun, sondern mit der Tätigkeit.

Gruß Severina
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Nachforderung von Lohnsteuer

Beitrag von muemmel »

Diese Einkünfte hatte Sie leider nicht in Ihrer Lohnsteuer angegeben. Da hat sie Glück gehabt, daß es mit einer Nachzahlung erledigt ist.
Wie kann ich hier am besten vorgehen um die 423,05€ nicht nachzahlen zu müssen? Warum sollten Sie Steuernachforderungen Ihrer Freundin zahlen müssen? Dafür ist sie schon selbst verantwortlich...
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