Steuerklasse 1, nur Einkommen als Angestellter im öffentlichen Dienst, Nachzahlung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ukuduma
Beiträge: 1
Registriert: 14. Nov 2018, 15:16

Steuerklasse 1, nur Einkommen als Angestellter im öffentlichen Dienst, Nachzahlung

Beitrag von Ukuduma »

Hallo liebe Experten,

dieses Jahr habe ich endlich die Steuererklärung für 2015 gemacht. Da ich lediger Arbeitnehmer bin, bin ich dazu ja gar nicht verpflichtet. Aber ich dachte mir, als vernünftiger Mensch macht man das, weil man dann üblicherweise was zurück bekommt. Nun war ich doch sehr überrascht und enttäuscht, als der Bescheid kam und eine Nachzahlung von 36 € gefordert wurde.

Hier die konkreten Daten:

Im Jahr 2015 habe ich in Berlin gelebt und dort an der Technischen Universität als Angestellter einen Bruttoarbeitslohn von 50400,50 € gehabt. Es wurden 9638 € Lohnsteuer und 530,09 € Soli abgezogen.

Steuerklasse 1, es gab kein weiteres Einkommen, keine Kinder und keine Kirchensteuerpflicht. Ich war auch 2015 nicht krank. Ich kann mir das nicht erklären. Die TU ist doch kein kleines Unternehmen, dass bei der Abrechnung Fehler macht.

Nun habe ich 2018 meine Steuererklärung in München abgegeben und diese Nachforderung erhalten. An dem anderen Bundesland kann es nicht liegen, die machen doch nur bei der Kirchensteuer Unterschiede, aber sonst nicht, oder?

Wenn ich meine Zahlen jetzt beim Steuerrechner vom Finanzamt eingebe, kommt sogar eine höhere Nachzahlung dabei raus. Also sollte ich besser keinen Einspruch einlegen?

36 € sind nun nicht so viel, dass ich das nicht zahlen könnte. Aber es ist schon blöd, dass man mit einer freiwilligen Steuererklärung in so eine Falle tappen kann, damit draufzahlen zu müssen. Ich hätte nun gerne eine Erklärung dafür, wie das passieren konnte. Warum man als Arbeitnehmer mit nur einem Job eine Nachzahlung bekommen?

Vielen Dank für Hinweise.
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklasse 1, nur Einkommen als Angestellter im öffentlichen Dienst, Nachzahlung

Beitrag von muemmel »

Aber ich dachte mir, als vernünftiger Mensch macht man das, weil man dann üblicherweise was zurück bekommt. Nö - dann würde ja alle Arbeitnehmer stets und ständig Steuererklärungen machen... Aber für Ihr Problem gibt es eine höchst simple Lösung: https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/muster-einspruch-ruecknahme-der-freiwilligen-steuererklaerung
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuerklasse 1, nur Einkommen als Angestellter im öffentlichen Dienst, Nachzahlung

Beitrag von schlauelia »

Ja, Rücknahme der freiwilligen Erklärung - geht auch per Fax!

Lia
reckoner
Beiträge: 1034
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerklasse 1, nur Einkommen als Angestellter im öffentlichen Dienst, Nachzahlung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich denke aber die Erklärung war wohl wegen der falsch berücksichtigten Versorgungspauschalen nicht freiwillig (wie so oft im öffentlichen Dienst).

Siehe §46 Abs. 2 Nr. 3 EStG.

Stefan
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