Verlustbeurteilung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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SteuerNeuling_95
Beiträge: 2
Registriert: 26. Sep 2018, 20:46

Verlustbeurteilung

Beitrag von SteuerNeuling_95 »

Entschuldigt, dass ich dieses Thema nochmal aufrufe. Ich habe eine ähnliche Frage, weswegen ich das direkt verknüpfen wollte.

Habe ich das also richtig verstanden?

Ich bin Student und liege mit meinen Einkünften innerhalb des Steuerfreibereiches. Zeitgleich bin ich Empfänger einer Halbwaisenrente, welche im Steuerbescheid, nach Abzug der pauschalen Werbungskosten nach § 9a Nr. 3 EStG bei 1.180€ liegt. Zeitgleich habe ich einen Verlustvortrag für studienbedingte Ausgaben i.H.v. 1.203€ beantragt. Nun wird dies miteinander verrechnet und ich komme auf einen "nicht vortragsfähigen Verlust" i.H.v. 23€?

Ist diese Verrechnung der beiden Positionen richtig, weil halt alleine der Verlust, nach allen Einkünften zählt?
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ein Verlustvortrag eigentlich nur dann Sinn macht, wenn ich (signfikant) höhere Werbungskosten als Renteneinkommen habe?

Danke für eure Antworten!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verlustbeurteilung

Beitrag von schlauelia »

ein Verlustvortrag kommt nur heraus, wenn die Summe aller Einkünfte negativ ist.

also positive Einkünfte - auch Halbwaisenrente minus Studium ( wenn Zweitstudium= WK ) : Betrag innerhalb GrundFB - kein Verlustvortrag.

Oder meinen Sie etwas anderes?

Lia
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustbeurteilung

Beitrag von muemmel »

und ich komme auf einen "nicht vortragsfähigen Verlust" i.H.v. 23€? Mir ist nicht ganz klar, warum die 23 Euro "nicht vortragsfähig" sein sollen. Ansonsten ist alles korrekt.
SteuerNeuling_95
Beiträge: 2
Registriert: 26. Sep 2018, 20:46

Re: Verlustbeurteilung

Beitrag von SteuerNeuling_95 »

Ne. Danke, das erklärt schon alles. Mir war das mit der Verrechnung nicht so ganz bewusst, als ich die Steuererklärung bearbeitet habe, aber ja, macht ja Sinn.
Für 23€, welche nicht vortragsfähig sind, jedoch vielleicht ein bisschen viel Aufwand. Merke ich mir fürs nächste Mal :)

Warum die 23€ nicht vortragsfähig sind, weiß ich nun auch nicht. Vielleicht weil davon ausgegangen wurde, dass ich mich in der Erstausbildung befinde, auch wenn dies nicht der Fall ist. Ob sich hier nun ein Einspruch lohnt, sei nun mal dahingestellt... So vom Aufwand/Nutzen Verhältnis her...

Jedoch danke ich für die Auskünfte! :)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustbeurteilung

Beitrag von muemmel »

Ob sich hier nun ein Einspruch lohnt, sei nun mal dahingestellt... So vom Aufwand/Nutzen Verhältnis her... Bei durchschnittlichem Verdienst brächten Ihnen die 23 Euro so 5 bis 7 Euro Erstattung - das lohnt sich insofern wohl wirklich nicht.
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