Auto als Geschenk, wie absetzen?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Claudia1601
Beiträge: 1
Registriert: 29. Jun 2018, 13:30

Auto als Geschenk, wie absetzen?

Beitrag von Claudia1601 »

Hi,

Ich habe Ende 2015 einen Gebrauchtwagen geschenkt bekommen, dieser hat 6000,00 EUR gekostet und war 4 Jahre alt. Ich habe ihn privat bekommen, nutze ihn aber seit 2016 zu 53% betrieblich. In mein Buchhaltung habe ich ihn nicht mit ausgenommen.

Nun verkaufe ich dieses Auto wieder und frage mich, ob ich dann den Verkauf als Gewinn einbuchen muss? Eigentlich ja klar. Aber kann ich auch irgendwie noch die Anschaffungskosten einbuchen? Wohl eher nicht, da ich das Auto ja nicht selber bezahlt habe, oder?

USt führe ich seit 2017 ab, so dass ich ja sogar noch auf den Verkaufspreis nun die USt zahlen muss aus eigener Tasche.

Irgendwas übersehe ich doch noch oder?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Auto als Geschenk, wie absetzen?

Beitrag von Severina »

Da Du das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich nutzt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen - das Auto hätte in das Betriebsvermögen eingelegt werden müssen (Privateinlage zum Verkehrswert), dann wäre AfA geltend zu machen gewesen und bei Verkauf ergibt sich natürlich ein Buchgewinn. Wie Du das jetzt handeln kannst, hängt von verschiedenen Dingen ab - ich empfehle den Gang zum Steuerberater.
paddelheini
Beiträge: 4
Registriert: 15. Apr 2019, 10:24

Re: Auto als Geschenk, wie absetzen?

Beitrag von paddelheini »

Die Anschaffungs-"kosten" kannst Du natürlich geltend machen. Es kommt dabei nicht darauf an, wer wie viel bezahlt hat, sondern lediglich auf den sog. Teilwert (zeitwert/marktwert) bei Einlage des PKW.

Die Veräusserung ist leider in jedem Fall USt-pflichtig, wenn Du den Wagen gegen Rechnung aus dem Betriebsvermögen veräussert hast. Lies mal auch hier: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/steuerbarkeit-der-veraeusserung-eines-ohne-vorsteuerabzug-erworbenen-gegenstandes-zuordnung-zum-unternehmensvermoegen_idesk_PI11525_HI555682.html

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit Anlagegüter die ohne Vorsteuerabzug eingelegt wurden, auch ohne USt-Pflicht wieder ins Privatvermögen zu entnehmen und erst DANN als Privatperson USt-frei zu veräussern.

Deshalb ist der Tipp des Vorredners, einen Steuerberater zu fragen sehr hilfreich. Da hier aber offenbar die Rechnung bereits geschrieben wurde (sicherlich mit Anschrift des Unternehmens), ist die USt wohl fällig und eine Konsultation des Steuerberaters oder eine Fragestellung hier im Forum VOR der Aktivität anzuraten gewesen.

LG Steurfachangestellter
paddelheini
Beiträge: 4
Registriert: 15. Apr 2019, 10:24

Re: Auto als Geschenk, wie absetzen?

Beitrag von paddelheini »

PS. Die wohl offenbar nicht gebuchte AfA, kannst Du aber zumindest nachholen. Dies schreibt § 4 Abs. 2 und § 7 EStG vor. Selbst wenn die früheren Steuerbescheide mit der "vergessenen" AfA bereits bestandskräftig sind. Die nachgeholte Afa wird dann einfach in dem ersten WJ nachgebucht, wo es noch keine bestandskräftigen Bescheide gibt. Diese Vorschrift kann man übrigens auch bei Überschusseinkünften (Arbeitnehmer, Vermieter etc.) anwenden und ist nicht nur Gewerbeteribenden vorbehalten.

Da die AfA jedoch den Entnahmeginn erhöht (Verkaufserlös abzgl. Restbuchwert) hat die nachholung der AfA keine Gewinnauswirkung, zumindest nicht im Jahr der Veräusserung. Man kann jedoch durch kluge Wahl des WJ mit dem höchsten Gewinn bzgl. der AfA-Nachholung zumindest Gewinnsteuern (ESt+GewSt) sparen.
paddelheini
Beiträge: 4
Registriert: 15. Apr 2019, 10:24

Re: Auto als Geschenk, wie absetzen?

Beitrag von paddelheini »

Noch ein Nachtrag: Hast Du auch an die sog. 1%-Regel gedacht???

Wenn Du Betriebsausgaben für den PKW in Deiner Überschussrechnung oder GuV geltend machst, wird Dir das Finanzamt grundsätzlich eine Privatnutzung des PKW unterstellen, was nur mit einem Fahrtenbuch zu widerlegen ist. Diese Privatnutzung wird pauschal mit 1% des BruttolistenNEUpreises pro Monat, also 12% pro Jahr angesetzt. Es wird grundsätzlich der Neupreis, nicht der Teilwert bei der Einlage angesetzt. Wenn man also z.B. einen Neupreis von 20.000 EUR unterstellt, sind somit 2.400 EUR als Privatanteil gewinnerhöhend zu buchen. Zusätzlich fallen zu diesen 2.400 EUR noch 456,00 EUR Umsatzsteuer an. Nun schau mal, ob Du überhaupt so viel PKW-Kosten hattest, damit somit auch 456,00 EUR Vorsteuern wieder zurückkommen.

Fazit, Bei Gebrauchtwagen lohnt es sich i.d.R. nicht, ein solches Fahrzeug ins Betriebsvermögen zu nehmen. Dies lohn nur bei Neu- oder Leasingfahrzeugen, wenn man dann die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten des PKW ziehen kann. Besser ist man dann dran, wenn man einfach wie ein Arbeitnehmer die KM-Pauschale für die Diensstfahrten geltend macht, dann natürlich ohne Vorsteuerabzug. Du müsstest dann eine Aufstellung machen, welche betriebliche Fahrten angefallen sind.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Auto als Geschenk, wie absetzen?

Beitrag von schlauelia »

was nützen jetzt die Ausführungen: das Auto ist "in den Brunnen gefallen" - bzw. wird jetzt verkauft!

Wie wurden in den Jahren 2016 bis 2018 Fahrtkosten - Ausgaben wie Benzin, Versicherung usw. behandelt? Oder wurde nur mit 0,30 abgerechnet?
Wie wurde der Geschäftsanteil von 53% ermittelt?

Lia.
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