Falsche Lohnsteuerklasse nachträglich ändern.

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
vitoroca
Beiträge: 3
Registriert: 31. Mai 2018, 16:24

Falsche Lohnsteuerklasse nachträglich ändern.

Beitrag von vitoroca »

Hallo,

seit September 2017 bin ich in meinem Unternehmen keine Aushilfe mehr sondern Teilzeitkraft.
Da ich aber Anfang des Jahres 2017 noch in einem anderen Unternehmen in Teilzeit gearbeitet habe
und mein 450€-Job bei meinem aktuell einzigen Arbeitgeber deshalb unter Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurde,
kam es irgendwie zu einem Fehler in der Lohnbuchhaltung, wo mein Gehalt weiterhin unter Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurde,
obwohl ich eigentlich unter Lohnsteuerklasse 1 falle und damit ca. 100€ pro Monat mehr Nettolohn erhalten hätte.

Dieser Fehler ist mir leider erst Ende 2017 aufgefallen.
Nach längerem hin und her mit der Lohnbuchhaltung und dem Finanzamt wurde mir gesagt,
ich solle mir dieses Geld über die Einkommenssteuererklärung zurückholen.

Die Frage ist nur: Wie?
Hier im Forum gibt es zwar schon ein paar ähnliche Threads, aber darin wird immer nur gesagt: "Trag das in Anlage N ein".
Aber in Anlage N gibt es kein Feld in dem man angeben kann "ich wurde von ... bis ... in der falschen Lohnsteuerklasse abgerechnet".

Fülle ich in Anlage N also die Zeilen 6 bis 9 einfach alle unter Lohnsteuerklasse 6 aus und bekomme dann automatisch eine Rückzahlung,
nach Abgleich mit der ELSTAM-Datenbank oder wie funktioniert das?

Bild



Ich würde mich sehr über jede hilfreiche Antwort freuen.
Liebe Grüße
................ vito
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Falsche Lohnsteuerklasse nachträglich ändern.

Beitrag von muemmel »

Fülle ich in Anlage N also die Zeilen 6 bis 9 einfach alle unter Lohnsteuerklasse 6 aus Ganz genau. Relevant ist nämlich bloß die gezahlte Steuer (auch die von vor September natürlich) und der Arbeitslohn. Das FA zieht dann bestimmte Freibeträge ab, guckt in die Steuertabelle und legt die zu zahlende Steuer fest. Die vergleicht sie dann mit den Lohnsteuervorauszahlungen (denn nichts anderes sind Ihre monatlichen Abzüge) und daraus ergibt sich dann eine Erstattung oder Nachzahlung.
Übrigens hätte die Erklärung bis heute eingereicht werden müssen, da das eine Pflichtsteuererklärung ist...
vitoroca
Beiträge: 3
Registriert: 31. Mai 2018, 16:24

Re: Falsche Lohnsteuerklasse nachträglich ändern.

Beitrag von vitoroca »

Hallo muemmel,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

O.k. - also einfach nur den Mantelbogen und die Zeilen 1 bis 9 der Anlage N ausfüllen - das war's?
(Andere Einnahmen oder Ausgaben die ich absetzen könnte, habe ich nicht...)


Nur das mit der "Pflichtsteuererklärung" verstehe ich nicht.
Die Dame vom Finanzamt hat davon nichts erwähnt und da ich ja in der Realität (wenn auch nicht auf dem Papier)
immer nur einen Hauptarbeitgeber und dazu nur für einige wenige Monate einen zusätzlichen 450€-Job hatte,
weiß ich nicht, woher du die "Pflicht" ableitest - allerdings ist es wohl relativ offensichtlich, dass ich von Steuern sehr wenig Ahnung habe...

Noch Mal viel Dank für die Antwort!
............................................. vito
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Falsche Lohnsteuerklasse nachträglich ändern.

Beitrag von muemmel »

also einfach nur den Mantelbogen und die Zeilen 1 bis 9 der Anlage N ausfüllen - das war's? Na, was Sie von 01-08/17 gemacht haben, wollen die schon auch noch wissen (Anlage N, Zeile 29 und Mantelbogen, Zeile 96).
weiß ich nicht, woher du die "Pflicht" ableitest Das Ding nennt sich "Gesetz". Und da steht drin, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist - u. a. jeder, der Lohn bezogen hat, welcher in der Klasse 6 versteuert wurde. Und für alle zur Abgabe Verpflichteten endet die Abgabefrist heute.
vitoroca
Beiträge: 3
Registriert: 31. Mai 2018, 16:24

Re: Falsche Lohnsteuerklasse nachträglich ändern.

Beitrag von vitoroca »

Oh je...

Vielen Dank Herr Muemmel.

Dann hoffe ich mal, dass man mir noch eine Fristverlängerung einräumt...

Bitte entschuldien Sie, falls ich Sie geärgert haben sollte!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Falsche Lohnsteuerklasse nachträglich ändern.

Beitrag von muemmel »

Damit Sie mich nicht falsch verstehen - "Fristende" heißt nicht, daß Sie keine Erklärung mehr abgeben können. Das heißt nur, daß man Ihnen evtl. einen Verspätungszuschlag auferlegt, aber auch darauf verzichtet das Finanzamt häufig. Insofern - jetzt einfach schnell machen und die Erklärung in den nächsten Tagen einreichen.

Bitte entschuldien Sie, falls ich Sie geärgert haben sollte! Ach was - Sie haben doch bloß nachgefragt.
Antworten