Umsatzsteuerbefreit

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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benutzerxxx
Beiträge: 3
Registriert: 28. Mai 2018, 16:24

Umsatzsteuerbefreit

Beitrag von benutzerxxx »

Hallo! Ich gehe zwei Tätigkeiten nach:

a. Journalistisch b. als Dozent - beides freiberuflich


mein Dozentenhonorar ist umsatzsteuerbefreit gemäß USTG (ca. 20.000 € Einnahmen )

mein journalist. Honorar beträgt ca. 4.000 € (hier würde die Kleinunternehmerregelung greifen)



Mir ist nun nicht klar, was ich bei meiner UST-Erklärung angeben muss:

Verlangt das FA, dass ich beide Zahlen addiere und darauf USt. berechne, weil über 17.500 ? Obwohl der Großteil der Einnahmen gar nicht USt-Pflichtig?

Oder stellt das FA fest, dass der Ust.Pflichtige Anteil unter 17.500 ist und ich deshalb nicht Ust.Pflichtig bin ....

Wer weiß da was?

Liebe Grüße
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Umsatzsteuerbefreit

Beitrag von Severina »

Wie heißt es so schön - ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ;) :

Ich gehe mal davon aus, die Umsatzsteuerbefreiung für die Tätigkeit als Dozent ist in § 4 Nr.21 b begründet (“die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer
aa)
an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder
bb)
an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen
“?

Dann gehören diese Umsätze NICHT zum Gesamtumsatz im Sinne von § 19 UStG:

Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:
1.
der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;
benutzerxxx
Beiträge: 3
Registriert: 28. Mai 2018, 16:24

Re: Umsatzsteuerbefreit

Beitrag von benutzerxxx »

Wie heißt es so schön - ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ;) :

Ich gehe mal davon aus, die Umsatzsteuerbefreiung für die Tätigkeit als Dozent ist in § 4 Nr.21 b begründet (“die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer
aa)
an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder
bb)
an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen“?

Dann gehören diese Umsätze NICHT zum Gesamtumsatz im Sinne von § 19 UStG:

“Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:
1.
der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;


Hallo SEVERINA,

Vielen Dank für deine prompte Antwort! Tatsächlich ist die Tätigkeit als Dozent in § 4 Nr. 21 a bb UStG begründet. Gehört, wie du schreibst, nicht zum Gesamtumsatz.

Also steuerfrei.

Bedeutet das dann auch, dass ich für die (journalist.) Umsätze (ca. 4000 €), obwohl sie unter 17.500 € liegen, bei meinen Rechnungen Umsatzsteuer vereinnahmen muss?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Umsatzsteuerbefreit

Beitrag von Severina »

Nein - da die Umsätze aus der Dozententätigkeit nicht zum Gesamtumsatz im Sinne des § 19 (Kleinunternehmer) gehören, liegt der Gesamtumsatz unter 17.500 und du bist Kleinunternehmer. Auf den Rechnungen wird also keine Umsatzsteuer ausgewiesen, du musst aber erklären warum du dies nicht machst ('Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet'). Du kannst freiwillig auf den Kleinunternehmerstatus verzichten - dann können gezahlte Umsatzsteuerbeträge gegengerechnet werden.
benutzerxxx
Beiträge: 3
Registriert: 28. Mai 2018, 16:24

Re: Umsatzsteuerbefreit

Beitrag von benutzerxxx »

Dankeschön! Damit ist für mich alles klar. ;) Einen schönen Tag noch.
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