Werbungskosten für und während Dienstreise bei Kostenübernahme

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ceekay
Beiträge: 1
Registriert: 19. Mai 2018, 17:16

Werbungskosten für und während Dienstreise bei Kostenübernahme

Beitrag von Ceekay »

Hallo zusammen,

ich habe jetzt schon eine Menge recherchiert, aber die Antwort für meine persönliche Situation nur teilweise gefunden.

Folgende Situation, alles während 2017:

Ich arbeite festangestellt mit 8km Entfernung zum Büro meines Arbeitsgebers.
Im vollen Jahr 2017 habe ich ca. 30 Dienstreisen in Europa und Asien für meinen Arbeitgeber unternommen.
Dabei sind Tagestrips (hin & retour an einem Tag), Trips mit einer Übernachtung und Trips mit 7 oder mehr Tagen.
Diese sind ausschliesslich an Orte unternommen worden, an denen mein Arbeitgeber ein Büro unterhält, wo ich zur Arbeit erschienen bin, oder Kundentermine wahrzunehmen waren.

Für alle Kosten wie Transport zum Flughafen, Flug, Transport vom Flughafen, Hotel, Verpflegung ist mein Arbeitgeber vollständig aufgekommen. Im Fall der Fahrt mit dem eigenen Auto auch mit 30cent KM-Pauschale. Davon ausgenommen sind Kleinbeträge wie z.B. die Wasserflasche hinter der Sicherheitsschranke.


Meine Betrachtung wäre jetzt:

- An ordentlichen (Heimatstandort) Tagen wird ganz normal mit Kilometerpauschale berechnet. -> klar

- An An-und Abreisetagen könnte die Kilometerpauschale zum Flughafen berechnet, muss aber gegen die Erstattung des Arbeitgebers aufgerechnet werden. Diese Kosten sind im Normalfall höher (DriveNow, Taxi) oder gleich eigenes Fahrzeug). Eine Angabe macht in diesem Fall also eigentlich keinen Sinn. Wie wird hier am besten verfahren? Gar nicht angeben?

- Die Tagespauschale für Auslandsaufenthalte könnte angegeben werden, ist aber mit Sicherheit wieder niedriger als die Übernahme durch den AG. Also garnicht angeben?

- Kleinbeträge wie Trinkgeld für das Zimmermädchen, Getränke etc. Diese müssten doch ganz normal pro Tag angegeben werden können.

- Anfahrt vom Hotel zur Niederlassung: gilt hier ganz normal wieder die km Pauschale wie bei "ordentlichen Tagen" ?


Ich bin für jede Hilfe, gerne auch für einen Stups in die richtige Richtung zum selber recherchieren dankbar. Wie so oft vermute ich, dass ich Google die Frage einfach nur falsch stelle..

Viele Grüße!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Werbungskosten für und während Dienstreise bei Kostenübernahme

Beitrag von schlauelia »

der AG zahlt doch alles... und das Trinkgeld für das Zimmermädchen ist doch eher albern! Genauso wie die Wasserflasche!!
Bei 8 km zum AG an wenigen Tagen wegen der voll erstatteten Dienstreisekosten, kommen Sie mE nicht mal über die 1000,-- WK-Pauschale: also müssen Sie gar nichts angeben - die 1000,-- gibt es trotzdem!
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