Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mattis
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Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von Mattis »

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir ein bisschen weiterhelfen könnt :-)
Ich glaube meine Frage ist zu speziell für Google und Co.

Also, ich werde im Juni als promovierter Informatiker bei einem grösseren Unternehmen anfangen. Naja, genau genommen beginne ich via Arbeitnehmerüberlassung, weil das Unternehmen immer erst ein Jahr "testet".

Wie dem auch sei, es wird eine Anstellung mit Arbeitnehmerüberlassung.
Nun bleibt meine Partnerin (aktuell eheähnliche Gemeinschaft, sprich wir leben seit zwei Jahren zusammen, aber nicht verheiratet) zunächst am aktuellen Wohnort, da sie hier eine unbefristete Anstellung hat und wir erstmal meine Probezeit abwarten wollen würden bevor wir hier alles aufgeben.
Die aktemuelle Wohnung läuft nur auf meinen Namen.

Nun würde ich umziehen müssen für meine neue Arbeit und auch dort eine Wohnung mieten. Diese würde ich als Zweitwohnung deklarieren.

Nun habe ich gelesen, dass es eventuell möglich wäre die Wohnung am neuen Arbeitsort in vollem Umfang von der Steuer abzusetzen und auch essentielle Ausgaben für diesen Zweitwohnsitz wie Kühlschrank oder Waschmaschine abzusetzen.
Allerdings liest es sich als gäbe es da viele Wenns und Abers.
Mein Arbeitgeber wäre übrigens 20 km von der Firma entfernt, wo ich eingesetzt werde. Und beide sind 350 km von meinem Erstwohnsitz entfernt.

Konkret wäre die Frage, unter welchen Bedingungen dies denn geht? Ich nummeriere mal ein paar konkrete Themen durch aber freue mich über alles was ihr mir sagen könnt oder Tipps, wie dies umsetzbar wäre :-)

1. Würde es eine Rolle spielen, ob die Zweitwohnung nur auf meinen Namen oder auf uns beide laufen würde?
2. Darf die Zweitwohnung teurer sein als die erste?
3. Darf die Zweitwohnung grösser sein als die am Erstwohnsitz? Eine Quelle behauptete, dass dies nicht zulässig sei.
4. Muss ich nachweisen wieviel Zeit ich wo verbringe? Mein Lebensmittelpunkt ist emotional am Wohnort meiner Partnerin. Aber bei einer Fünftagewoche und 6 Monaten Urlaubssperre in der Probezeit ist es ja mathematisch garnicht möglich mehr als 50% am Erstwohnsitz zu verbringen.
5. Sollte die Anstellung beim Dienstleister, der mich verleiht, in eine unbefristete Stelle übergehen oder die andere Firma mich übernehmen wollen, wäre das ein Problem? Eine Quelle behauptete, dass ein dauerhafter Wechsel dafür sorgen würde, dass man nicht mehr im gleichen Maße absetzen könnte. Aber das kann man aufgrund der Probezeit ja nicht vorher wissen. Man hat aber schon alle Ausgaben tätigen müssen bevor man dies wissen kann.

Ich hoffe, ich konnte meinen Fall auf verständliche Weise formulieren und würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen würdet :-)

Allerbeste Grüße
Mattis
muemmel
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von muemmel »

1. Ja. Es sollte eine Wohnung sein, die Sie und nur Sie aus rein beruflichen Gründen bewohnen. Rein mietrechtlich können Sie ja trotzdem später Ihre Lebensgefährtin in die Wohnung aufnehmen - das kann der Vermieter nicht untersagen.
2.+3. Weder Größe noch Miete sind irgendwie wichtig. Es gibt lediglich die 1.000-Euro-Grenze: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-1000-euro-grenze-zur-doppelten-haushaltsfuehrung_164_234718.html
4. Nein. Aber Sie sollten am WE heimfahren, was Sie zusätzlich absetzen können. Übrigens wird Ihr Erstwohnsitz, melderechtlich gesehen, die Wohnung am Arbeitsort sein - da verbringen Sie nämlich die meiste Zeit. Das ist dem FA aber schnuppe - die interessieren sich für die "tatsächlichen Verhältnisse".
5. Nein.

Sie können übrigens für die ersten 3 Monate sogar die "Verpflegungsmehraufwendungen" absetzen. Für die Fahrt Wohnsitz am Arbeitsort - Arbeitsort können Sie 30 Cent pro gefahrenem Kilometer absetzen, weil Sie Zeitarbeiter sind. Ihre "erste Tätigkeitsstätte" ist also das Zeitarbeitsunternehmen. Da fahren Sie aber nicht hin, sondern "zum Kunden" - folglich ist das wie eine Dienstreise zu behandeln.
Mattis
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von Mattis »

Hallo und vielen Dank für die Antworten!

Ich hätte eine Folgefragen:
zu 4.: Ich müsste also meinen Erstwohnsitz an den neuen Arbeitsort verlegen? Und die alte Wohnung dann ummelden auf einen Zweitwohnsitz? Habe ich das richtig verstanden? Oder werden die Finanzämter das dann automatisch tun? Es wären ja zwei verschiedene Finanzämter in zwei verschiedenen Bundesländern.

4b. Sofern ich meinen Erstwohnsitz umlegen muss auf den neuen Arbeitsort, kann ich dann trotzdem Waschmaschine und Co. voll einreichen (solange unter der jeweiligen Gerätegrenze)?
muemmel
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von muemmel »

Ich müsste also meinen Erstwohnsitz an den neuen Arbeitsort verlegen? Und die alte Wohnung dann ummelden auf einen Zweitwohnsitz? Ja.
Oder werden die Finanzämter das dann automatisch tun? Es wären ja zwei verschiedene Finanzämter in zwei verschiedenen Bundesländern. Das Finanzamt ist nicht die Meldebehörde - ummelden müssen Sie sich schon selber. Und es sind auch nicht "zwei Finanzämter" - Sie haben EIN zuständiges Finanzamt, und das ist da, wo Sie arbeiten. Anders ist das nur, wenn man verheiratet ist - dann wäre der Ort, wo Frau und Kinder leben, der Ort des zuständigen Finanzamtes.
Mattis
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von Mattis »

Erneut vielen Dank für die Auskünfte :-)
"Wo ich arbeite" wäre in diesem Fall die Stadt des Entleihers, korrekt? Nicht die Stadt/das Finanzamt des Leihers und damit meines effektiven Arbeitsplatzes?

Denn aktuell lebe ich an Ort A, bin dann an Ort B angestellt (Verleiher) und Arbeite und wohne dann an Ort C.
muemmel
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von muemmel »

Denn aktuell lebe ich an Ort A, bin dann an Ort B angestellt (Verleiher) und Arbeite und wohne dann an Ort C. Dann ist es das Finanzamt am Ort C - zuständig ist immer das Finanzamt am Hauptwohnsitz.
Mattis
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von Mattis »

Aber der Hauptwohnsitz wäre doch der Ort, an dem man mehr als 6 Monate des Jahres verbracht hat, oder nicht?
Wenn ich erst zum 01.07 an Ort C wohne (vielleicht sogar erst 15.07) und an den Wochenenden an Ort A bin, dann verbringe ich deutlich mehr als 6 Monate des aktuellen Kalenderjahres an Wort A und somit wäre das doch für das laufende Kalenderjahr mein Hauptwohnsitz. Oder nicht?
Zumindest dürfte ich doch dann meinen Hauptwohnsitz an Ort A belassen und an Ort C den Zweitwohnsitz melden. Und dann am 01.01.2019 meinen Erstwohnsitz umlegen. Oder ist das falsch?
muemmel
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von muemmel »

Aber der Hauptwohnsitz wäre doch der Ort, an dem man mehr als 6 Monate des Jahres verbracht hat, oder nicht? Nö. Wenn Sie sich von Montag bis Freitag an einem Ort aufhalten, weil Sie da arbeiten, ist das Ihr Hauptwohnsitz.
Oder ist das falsch? Ist es, aber das werden Ihnen dann die Meldebehörden erklären.
Mattis
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von Mattis »

Oh, schade. Denn an Ort A fällt eine Zweitwohnsitzsteuer an und an Ort C nicht. Also werde ich Zweitwohnsitzsteuer bezahlen müssen.

Wenn ich mir nun einen Steuerberater suche, sollte dieser dann an Ort C sein oder ist das völlig egal? Zumal Ort A in Baden-Württemberg liegt und Ort B und C in Bayern.
muemmel
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von muemmel »

oder ist das völlig egal? Rechtlich ist es egal, aber da Sie in C wohnen und Steuern zahlen, dürfte es sinnvoll sein, sich dort einen zu suchen. Bei reiner Arbeitnehmertätigkeit genügt es übrigens, sich einem Lohnsteuerhilfsverein anzuschließen - ein Steuerberater ist nicht unbedingt erforderlich.
Mattis
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von Mattis »

Ich hätte noch eine kleine allgemeine Frage:
Wovon setzt man quasi alles ab?

Angenommen man verdient 65.000€ pro Jahr. Dann würde man im Monat bei Steuerklasse 1 etwa 1200€ Lohnsteuer bezahlen. Dazu dann KKV, Soli etc.
Bedeutet das, dass man auch maximal 1200€ im Monat absetzen kann? Sprich, wenn man die 1000€ für die Zweitwohnung (Miete) ohnehin erreicht, dann könnte man maximal 200€ pro Monat für Anschaffungen wie Kühlschrank u.ä. absetzen? Denn man kann ja nicht mehr sparen als man bezahlt hat. Oder wird das anders berechnet?
Zumal die Beschäftigung in meinem Fall erst im Juli beginnt und der Zweitwohnsitz quasi nur 6 Monate besteht. Also somit 6x200€ = 1200€. Das wäre nichtmal ein Kleiderschrank + Bett + Matratze, geschweige denn Kühlschrank o.ä.
muemmel
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von muemmel »

1. Abgesetzt wird vom Einkommen, nicht von der Steuerlast. Wenn Sie also 6 Monate lang 1.000 Euro absetzen, verringert sich das zu versteuernde Einkommen von 65.000 Euro auf 59.000 Euro, nicht die Steuer. Die Ersparnis bei der Steuer beträgt hier folglich 2.520 Euro (42% von 6.000 Euro), wenn Sie nach der Grundtabelle versteuert werden (plus Soli und ggf. Kirchensteuer).
2. Man kann nicht 1.200 Euro in einem Monat für die DHHF absetzen, weil es die 1.000-Euro-Grenze gibt. https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-1000-euro-grenze-zur-doppelten-haushaltsfuehrung_164_234718.html

Zumal die Beschäftigung in meinem Fall erst im Juli beginnt und der Zweitwohnsitz quasi nur 6 Monate besteht. Also somit 6x200€ = 1200€. Wenn Sie 1.000 Euro Miete zahlen, können Sie darüber hinaus gar nichts absetzen. Da hätten Sie eine günstigere Wohnung mieten müssen.
Mattis
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von Mattis »

Aber die 1000€ Grenze bezieht sich ja scheinbar, laut den meisten Steuerinformationsseiten, nur auf Miete + Nebenkosten, GEZ etc.

Möbel und Haushaltsgeräte werden gesondert betrachtet und sind nicht Teil der 1000€ Grenze. Diese werden bis 400€ bzw. 800€ netto angerechnet. So habe ich es zumindest aus verschiedenen Quellen verstanden.
muemmel
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von muemmel »

Aber die 1000€ Grenze bezieht sich ja scheinbar, laut den meisten Steuerinformationsseiten, nur auf Miete + Nebenkosten, GEZ etc. Nun, das scheint umstritten zu sein - ich habe da eine Entscheidung des FG Düsseldorf gefunden, die ganz Ihrer Auffassung entspricht. Nur muß dem Urteil ja erstmal die Ablehnung durch das Finanzamt vorausgegangen sein - könnte also kompliziert werden: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/doppelte-haushaltsfuehrung-611-1000-eur-obergrenze-fuer-inlaendische-zweitwohnung_idesk_PI11525_HI9265652.html
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