Hallo,
Ich hätte da mal eine kleine Frage. Und zwar war ich aufgrund des Wetters und der schlechten Auftragslage vom 01.12.17 bis 30.04.18 Arbeitslos gemeldet. Während dieser Zeit war ich bei meinem Arbeitgeber auf geringfügiger Basis angestellt (165€ Monatlich).
Muss ich die Geringfügige Beschäftigung in meiner Steuererklärung angeben?
Vielen Dank im Vorraus
Geringfügige Beschäftigung neben der Arbeitslosigkeit
Re: Geringfügige Beschäftigung neben der Arbeitslosigkeit
Muss ich die Geringfügige Beschäftigung in meiner Steuererklärung angeben? Vielleicht, vielleicht auch nicht - je nachdem, ob der Job vom AG pauschalversteuert wurde oder nicht. Sie wissen das oder können das beim AG erfragen - wir nicht.