Angestellt und Arbeitslos (Freiberuflicher Einkommen) im gleichen Jahr

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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DEU-X10
Beiträge: 14
Registriert: 29. Apr 2018, 13:19

Angestellt und Arbeitslos (Freiberuflicher Einkommen) im gleichen Jahr

Beitrag von DEU-X10 »

Guten Tag,
Fürs Jahr (20--) habe ich eine seltsame Kombination:

1.- Ich war angestellt bis Februar.
2.-Vom März bis April (Arbeitslosengeld-zwei/bei JobCenter Als Selbständiger betrachtet/ + freiberufliches Einkommen 200 Euro/Monat)
3.-Mai bis Juli (Freiberufliches Einkommen-bei 4000 Euro/ aber immer noch in Leistung-Alg-zwei-/Als Selbständiger betrachtet/)
hier muss ich erwähnen: Im September musste ich über 3000 Euro an das JobCenter zurückzahlen
4.-August bis Oktober (Freiberufliches Einkommen-200 Euro/Monat)
5.-Ab November wieder angestellt und parallel freiberufliches Einkommen - 300 Euro.

Kann mir jemand ein Rat geben, wie ich diese unterschiedlichen Einkommen richtig im Formular eintragen kann. Eine Steuernummer habe ich nicht. Brauche ich die ElsterFormulare für "Im Gesamtumfang" oder "Privatanwender" ?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Angestellt und Arbeitslos (Freiberuflicher Einkommen) im gleichen Jahr

Beitrag von muemmel »

Kann mir jemand ein Rat geben, wie ich diese unterschiedlichen Einkommen richtig im Formular eintragen kann. Ganz einfach - Alg 2 ist steuerlich irrelevant, weswegen es das FA nur insoweit interessiert, als daß es wissen möchte, wovon Sie gelebt haben. Auf die Höhe der Steuer hat es keinerlei Einfluß. Und bei AN-Tätigkeit und Freiberuflichkeit dürfte die Höhe des jeweiligen Einkommens doch klar sein...
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Angestellt und Arbeitslos (Freiberuflicher Einkommen) im gleichen Jahr

Beitrag von Severina »

Nichtselbständige Einkünfte in die Anlage N,
für die “selbständigen Einkünfte“ eine Einnahme- Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) und den Gewinn in die Anlage S oder G - je nachdem, ob es eine gewerbliche oder tatsächlich selbständige Tätigkeit war.

Ohne Steuernummer ist eine authentifizierte Übermittlung der Steuererklärung nicht möglich, also ohne Authentifizierung senden, komprimierte Erklärung drucken, unterschreiben und per Post zum zuständigen FA.

Mit Ihrem letzten Satz kann ich nichts anfangen.
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