Hallo zusammen,
ich bin Angestellter und haben zusätzlich noch ein Gewerbe angemeldet (Einzelunternehmen).
Das Einzelunternehmen hat allerdings einen anderen Sitz als mein aktueller Wohnsitz und somit ist auch ein anderes Finanzamt zuständig (ich habe eine Identifikationsnummer, aber zwei Steuernummern). Jetzt ist mir nicht klar, wo ich die Steuererklärung abgeben soll.
Müsste ich eine als Angestellter an das eine Finanzamt abgeben und dann noch eine EÜR an das andere?
Vielen Dank im Voraus.
Zwei Steuernummern bei Einzelunternehmen
Re: Zwei Steuernummern bei Einzelunternehmen
Sie müssen beim Finanzamt des Gewerbebetriebs eine gesonderte Feststellungserklärung nebst EÜR abgeben. Das Finanzamt stellt dann den Gewinn fest und übermittelt den Wert an Ihr Wohnsitzfinanzamt.
Den von Ihnen ermittelten Gewinn tragen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage G in Zeile 7 ein.
Den von Ihnen ermittelten Gewinn tragen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage G in Zeile 7 ein.
Re: Zwei Steuernummern bei Einzelunternehmen
Super, vielen Dank!
Re: Zwei Steuernummern bei Einzelunternehmen
Ich werde jetzt eine "Gesonderte Feststellung (ESt 1 D) 2017", eine EÜR und eine Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt, das für den Standort meines Einzelunternehmens zuständig ist, absenden. Anschließend dann die Steuererklärung an das Finanzamt meines Wohnortes.
Ist das korrekt oder habe ich etwas vergessen?
Merci.
Ist das korrekt oder habe ich etwas vergessen?
Merci.