Annahmeverzugslohn richtig versteuern

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Guenter1982
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Registriert: 8. Apr 2018, 12:03

Annahmeverzugslohn richtig versteuern

Beitrag von Guenter1982 »

Hallo,

ich bin neu hier, hoffe aber trotzdem auf Hilfe. :roll:

Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir in diesem Jahr den Lohn rückwirkend für mehrere Monate aus 2017 (Juli - September) gezahlt, und sogar als Brutto. Für diese Monate habe ich schon Arbeitslosengeld bekommen und der Arbeitgeber hat es aus dem Bruttobetrag abgezogen.

In welchem Jahr muss ich dieses Einkommen versteuern? Beim Gespräch im Finanzamt wurde mir gesagt, dass es zum 2018 gehört, da ich diesen Lohn im 2018 bekommen habe. Das glaube ich nicht ganz, vor allem, weil so der Freibetrag aus dem 2017 verloren gehen würde.

Falls es doch in 2017er Steuerklärung gehört, bleiben die restliche Monate (Oktober-Dezember) unklar, da eine weitere Kündigungsschutzklage läuft. Ich würde gerne das Ende abwarten, aber habe Angst, dass es zu viele Zinsen auf mich zukommen werden, falls ich zu spät zahle. Ist es so? Könnte ich irgendwie Steuern ohne Jahreserklärung teilweise bezahlen um die Zinsen zu reduzieren?

Ich habe vom Arbeitgeber keine Lohnabrechnungen und keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Kann ich auch ohne Lohnabrechnungen die Steuern zahlen? Im schlimmsten Fall muss ich auf die Aushändigung klagen, was viel Zeit nehmen wird.

Danke!
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