Verkauf des Wochenendhauses - Liegt ein Privates Veräußerungsgeschäft vor?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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octavia
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Registriert: 4. Apr 2018, 13:02

Verkauf des Wochenendhauses - Liegt ein Privates Veräußerungsgeschäft vor?

Beitrag von octavia »

Liebe Forumgemeinde ich bitte um Mithilfe für die anstehende Steuererklärung.

Wir bewohnten als Familie eine Doppelhaushälfte, mit Terasse im Mietverhältnis in einer Kleinstadt.
Am 01. 09.2016 kauften wir uns ein Wochenendhaus (ca. 50qm Wohnfläche) mit großen Grundstück, welches wir urbar machten und dort die Wochenenden mit den Kindern verbrachten, da Sie dort ordentlich herumtollen konnten. Baurechtlich war das Wohngebiet per Bebauungsplan als Wochenendhausgebiet festgesetzt, dauerwohnen war hier nicht erlaubt. Es ist ausdrücklich kein Ferienhausgebiet. Das Wochenendhaus lag nur ca. 10 Kilometer von unser an Wochentagen genutzten Doppelhaushälfte entfernt. Eine Anmeldung als Zweitwohnsitz ist nicht erfolgt, allerdings wurde die im Falle der nicht anvisierten Vermietung anfallende Zweitwohnsitzsteuer fällig und beglichen. Der Verkauf des Wochenendhauses erfolgte im Zusammenhang mit der Verlagerung des Hauptwohnsitzes der ganzen Familie in Folge einer beantragten Versetzung in ein anderes Bundesland am 24.11.2017. Das Mietverhältnis der Doppelhaushläfte wurde darauf ziemlich gleichzeitig aufgegeben.

Liegt im Falle des Verkaufes des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wochenendhauses ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 ESTG vor? !
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verkauf des Wochenendhauses - Liegt ein Privates Veräußerungsgeschäft vor?

Beitrag von schlauelia »

Wurde das Haus mit Gewinn verkauft? Und vorher nur privat genutzt? Dann mE NEIN!
Aber genaueres kann man nicht sagen,da Fall ggf. nicht richtig erläutert - FA/Stb fragen...
octavia
Beiträge: 2
Registriert: 4. Apr 2018, 13:02

Re: Verkauf des Wochenendhauses - Liegt ein Privates Veräußerungsgeschäft vor?

Beitrag von octavia »

Hallo,
Danke für die schnelle Antwort.

Haus wurde mit Gewinn verkauft. Von uns nur privat genutzt. Fall ist richtig erläutert, da gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen.

Ich komme ebenfalls zu dem Ergebnis, da hier keine Fremdnutzung vorliegt! Lediglich eigene Wohnzwecke, wenn auch nicht dauerhaft.
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