Einheitlich und gesonderte Feststellung oder Erbschaftsteuer?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Luemmler
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Registriert: 30. Mär 2018, 09:12

Einheitlich und gesonderte Feststellung oder Erbschaftsteuer?

Beitrag von Luemmler »

Guten Tag,

ich habe zu folgendem Sachverhalt Fragen:

Im Rahmen einer Erbschaft wurde unter andererem auch Anteile an einer GbR (Kanzlei) an eine Erbengemeinschaft(Quote: 1/2;1/4;1/4) vererbt. Der GbR-Vertrag sah ein sofortiges Ausscheiden des Verstorbenen und der Erben vor( keine qualifizierte Nachfolgeklausel vorhanden). Die GbR wird unter Zuwachs der GbR-Anteile der anderen Gesellschafter weitergeführt. Es wurde eine Auszahlungssumme inkl. der verdeckten Reserven beziffert und ca. 1 Jahr nach dem Erbfall ausgezahlt.

Auf Anraten wurde für den Auszahlungsbetrag ein Antrag auf eine einheitliche und gesonderte Festsetzung beim FA beantragt. Nach meinem Verständnis würde dann die Auszahlungssumme quotenmäßig als ,,Einnahme“ bei der Steuererklärung berücksichtigt werden, oder?

Nun stellt sich für mich die Frage, ob die gesonderte und einheitliche Feststellung an dieser Stelle der richtige Ansatz ist: Denn de facto hat man keine Kapitalerträge aus der GbR geerbt, da durch den GbR Vertrag mit dem Tod ein Auszahlungsanspruch entstanden ist. Erträge hatte man aus der GbR somit ja nicht, oder?

Müsste die Forderung aus dem Auszahlungsanspruch nicht vielmehr im Rahmen der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden, da ja eine ,,Forderung“ vererbt wurde?
Welches Verfahren wäre denn das steuergünstigste, wenn man davon ausgeht, dass die erbschaftssteuerlichen Freibeträge durch die Summe nicht ausgeschöpft werden?

Ich hoffe man mir diesbezüglich helfen.

Vielen Dank im Voraus!
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