Guten Tag,
ich habe eine "Festsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorrauszahlung 2018" erhalten und bezahlt.
Dabei ist mir aufgefallen das ich diese Festsetzung für das Jahr 2017 vergessen habe im Dezember 2017 mit anzurechnen.
1) Kann ich diese jetzt einfach im aktuell laufenden Monat mit abziehen bei der Umsatzsteuervorrauszahlung?
2) Ich habe noch keine Umsatzsteuerjahreserklärung 2017 abgegeben, muss ich diese noch nachreichen oder hat sich das mit der automatischen Berechnung der Festsetzung 2018 erledigt?
MfG Thomas
USt. Jahresabrechnung und Anrechnung
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Re: USt. Jahresabrechnung und Anrechnung
nein, das FA rechnet die VZ automatisch in 12/2017 ab: mal kontrollieren bzw. die die Finanzkasse anrufen...
Die Ust-Jahreserklärung 2017 ist mit dem Abschluss 2017 fällig.
Lia
Die Ust-Jahreserklärung 2017 ist mit dem Abschluss 2017 fällig.
Lia