Verrechnung der Werbungskosten mit Einkünften unter Grundfreibetragsgrenze

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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claudiao
Beiträge: 2
Registriert: 18. Mär 2018, 21:18

Verrechnung der Werbungskosten mit Einkünften unter Grundfreibetragsgrenze

Beitrag von claudiao »

Hallo zusammen,

ich habe Verständnisschwierigkeiten bei der Festlegung meines Verlustvortrags:
im Jahr 2015 habe ich als Studentin durch Nebenjobs etwa 6000 Euro verdient und dementsprechend keine Lohnsteuer gezahlt (Grundfreibetrag unterschritten).
Meine Werbungskosten und Sonderausgaben betrugen 6500 Euro, sodass das zu versteuernde Einkommen und damit der Verlustvortrag -500€ beträgt (meinem Verständnis nach).
Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum die Werbungskosten und Sonderausgaben von meinen Einkünften abgezogen werden, obwohl diese den Grundfreibetrag unterschreiten. Im Internet habe ich gelesen, dass die Werbungskosten und Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Aber mein Einkommen war meinem Verständnis nach nicht steuerpflichtig, da es den Grundfreibetrag unterschritten hat.
Der Abzug der Werbungskosten und Sonderausgaben von meinem geringen Einkommen bedeutet für mich, dass ich diese Kosten letztendlich selbst zahle und eben nicht voll von der Lohnsteuer abziehen kann. Hätte ich im Jahr 2015 nicht gearbeitet, hätte ich einen Verlustvortrag von -6500€ erzielt, der meine Lohnsteuerrückzahlung im Jahr 2017 (erstes Arbeitsjahr) deutlich erhöht hätte. Daher stellt sich für mich die Frage, ob es sich nicht mehr geloht hätte nicht zu arbeiten und stattdessen dadurch einen Bruchteil des tatsächlich verdienten Geldes (6000€) durch die Steuerrückzahlung aufgrund des höheren Verlustvortrags zu erhalten.
Meiner Ansicht nach müsste daher die Berechnung des Verlustvortrags bei der Grenze des Grundfreibetrags erst anfangen. Werbungskosten sollten nicht mit Einkommen verrechnet werden, welches unter dem Grundfreibetrag liegt und damit nicht steuerpflichtig ist. Denn ansonsten stimmt es ja auch nicht, dass Werbungskosten von der Lohnsteuer abziehbar sind.
Hat mein zuständiges Finanzamt einen Fehler bei der Festsetzung des Verlustvortrags gemacht oder ist dies tatsächlich das korrekte (wenn auch nicht sinnvolle) Vorgehen?
Ich bin dankbar für eure Antworten!

Claudia
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verrechnung der Werbungskosten mit Einkünften unter Grundfreibetragsgrenze

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Der Abzug der Werbungskosten und Sonderausgaben von meinem geringen Einkommen bedeutet für mich, dass ich diese Kosten letztendlich selbst zahle und eben nicht voll von der Lohnsteuer abziehen kann.
Ja, so ist es.
Wie beispielsweise viele andere Geringverdiener, die gewinnen durch das Absetzen von Werbungskosten auch nichts (obwohl gerade die es viel nötiger bräuchten als ein Hochverdiener). So ist halt das Steuerrecht.
Daher stellt sich für mich die Frage, ob es sich nicht mehr geloht hätte nicht zu arbeiten
Mit dem Verlustvortrag von 6500 Euro sparst du aber keine 6000 Euro, sondern spekulativ eher ca. 2000 Euro, unterm Strich hättest du dann durch Nichtarbeit also etwa 4000 Euro weniger.
Denn ansonsten stimmt es ja auch nicht, dass Werbungskosten von der Lohnsteuer abziehbar sind.
Erstens stimmt das so nicht, Werbungskosten können nicht von der Steuer abgesetzt werden, sondern vom Einkommen. Im Ergebnis beteiligt sich der Fiskus mit maximal 45% an den Kosten, bei den meisten sogar mit deutlich weniger (siehe: Grenzsteuersatz).
Und zweitens stimmt es auch nicht immer, dass es überhaupt absetzbar ist. Ein einfaches Beispiel sind wieder die Geringverdiener (wirklich gering, also unter dem Grundfreibetrag), die zahlen ihr Kosten völlig alleine, und auch ihre haushaltsnahen Dienstleistungen, ihre Sonderausgaben, ihre Spenden u.s.w.
Das Finanzamt verteilt keine Subventionen, es stellt allenfalls Einkünfte steuerfrei.
Hat mein zuständiges Finanzamt einen Fehler bei der Festsetzung des Verlustvortrags gemacht oder ist dies tatsächlich das korrekte (wenn auch nicht sinnvolle) Vorgehen?
Es war korrekt.

Stefan
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Verrechnung der Werbungskosten mit Einkünften unter Grundfreibetragsgrenze

Beitrag von Severina »

claudiao hat geschrieben: 18. Mär 2018, 21:46 Hallo zusammen,

ich habe Verständnisschwierigkeiten bei der Festlegung meines Verlustvortrags:
im Jahr 2015 habe ich als Studentin durch Nebenjobs etwa 6000 Euro verdient und dementsprechend keine Lohnsteuer gezahlt (Grundfreibetrag unterschritten).
Meine Werbungskosten und Sonderausgaben betrugen 6500 Euro, sodass das zu versteuernde Einkommen und damit der Verlustvortrag -500€ beträgt (meinem Verständnis nach).

Claudia
Ergänzend: Sonderausgaben sind NICHT Bestandteil des Verlustvortrages.
claudiao
Beiträge: 2
Registriert: 18. Mär 2018, 21:18

Re: Verrechnung der Werbungskosten mit Einkünften unter Grundfreibetragsgrenze

Beitrag von claudiao »

Hallo!

Vielen Dank für die raschen und sehr hilfreichen Antworten.

Viele Grüße,
Claudia
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