Liebe Alle,
Ich habe zwei Fragen bezüglich meiner Einkommenssteuererklärung, die ich für meine vergangenen Studienjahre mache. Ich habe sowohl eine Erst, als auch eine Zweitausbildung und möchte auf jeden Fall die Zweitausbildung berücksichtigen und überlege, ob ich auch die Erstausbildung berücksichtige.
1. Zunächst eine Frage zur Steuererklärung für die Zweitausbildung. Muss ich, wenn die Zweitausbildung 2014 begonnen hat, bei der Erklärung für 2014 im Mantelbogen das Kästchen Einkommenssteuererklärung ankreuzen und für 2015, 2016, 2017 das Kästchen Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags?
2. Bezüglich der Erstausbildung: Falls ich die Steuererklärung für die Erstausbildung machen würde? Müsste ich genauso vorgehen, wie bei Frage 1. : bei 2012 das Häckchen im Mantelbogen bei Einkommenssteuererklärung machen und für 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 bei Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag?
Vielen Lieben Dank für die Antworten, Natalia
Verlustvortrag für Studenten
Re: Verlustvortrag für Studenten
1. Na, hatten Sie 2014 einen Verlust oder nicht? Davon ist abhängig, ob das eine Steuererklärung oder ein Antrag auf Verlustfeststellung wird...
2. Sie dürfen gar keine Steuererklärung mehr für 2012 abgeben, weil die Frist dafür 4 Jahre beträgt. Und ein Antrag auf Verlustfeststellung ist nicht möglich, weil man bekanntlich mit einer Erstausbildung keine Verluste produzieren kann.
2. Sie dürfen gar keine Steuererklärung mehr für 2012 abgeben, weil die Frist dafür 4 Jahre beträgt. Und ein Antrag auf Verlustfeststellung ist nicht möglich, weil man bekanntlich mit einer Erstausbildung keine Verluste produzieren kann.