Verlustvortrag 2016 Steuererklärung 2017

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Su2106
Beiträge: 1
Registriert: 17. Mär 2018, 23:39

Verlustvortrag 2016 Steuererklärung 2017

Beitrag von Su2106 »

Hallo
ICh bin neu hier und hoffe das Thema ist hier richtig.
Aus meinen Studienjahren 2014 2015 und 2016 habe ich insgesamt einen Verlust Vortrag von 8600 Euro.
Alle drei Erklärungen hierfür habe ich dieses jahr im Zuge meiner Steuererklärung für 2017 gemacht.
Im Jahr 2017 habe ich eine Beschäftigung begonnen und zahle Einkommensteuer und habe somit eine steuererklärung hierfür abgegeben (zusammen mit den drei Vorjahren)
In 2017 ergibt sich voraussichtlich eine erstattung in Höhe von 1500 Euro.
Wie werden die Erstattung und der verlustvortrag nun zusammen gefasst? Werden die Summen nun addiert, da ich ja keine Rückzahlung habe wodurch der verlustvortrag angegriffen wird? Sodass ich auf voraussichtlich 10100 Erstattung Komme? Oder wird der Verlust Vortrag weiterhin "aufbewahrt", bis ich irgendwann mal nachzahlen müsste? Gibt es eine Frist wie lange der Vortrag vorgehalten werden muss?

Vielen Dank für eure Hilfe
Su2106
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Verlustvortrag 2016 Steuererklärung 2017

Beitrag von Severina »

Der Verlustvortrag mindert die Einkünfte und somit die darauf entfallende Steuer, er wird nicht direkt erstattet. Die kumulierten Verlustvorträge 14 - 16 werden also von den Einkünften 17 abgezogen, und zwar VOR Abzug der Sonderausgaben etc. Es kommt also darauf an, wie hoch die Einkünfte in 2017 waren. Wenn die Steuerlast 2017 vor Abzug des Verlustvortrags schon bei Null läge, dann verpufften die Verlustvorträge und - wie hier in den letzten Wochen x-fach zu lesen war - daran kann man nichts machen. Wenn noch Steuerlast übrig ist, dann wird diese gemindert.
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