Hallo,
meine Frau und ich sind beide Beamte (beide Steuerklasse 4)
Die diesjährige Steuererklärung ergab jetzt zum ersten Mal , daß wir Steuern nachzahlen müssten.
Kann das bei Beamten überhaupt sein ?
Soweit ich weiß müssen wir für diesen Fall einfach keine Steuererklärung abgeben, oder besteht für uns eine Pflicht hierfür ?
Für ne kurze Info wäre ich sehr dankbar.
Steuernachzahlung /Pflicht zur Steuererklärung
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Re: Steuernachzahlung /Pflicht zur Steuererklärung
Bei Steuerklasse IV eigentlich nur, wenn ein Faktor eingetragen wurde.
Es gibt aber noch mehr mögliche Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung
z.B. Lohnersatzleistungen, weitere Einkünfte, einen Zweitjob, sonstige Bezüge usw...
Aber Sie können das auch aussitzen und auf eine Abgabeaufforderung warten. Dann können Sie immernoch sagen, dass Sie nicht verpflichtet sind abzugeben und auf die Begründung des Finanzamts prüfen.
Es gibt aber noch mehr mögliche Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung
z.B. Lohnersatzleistungen, weitere Einkünfte, einen Zweitjob, sonstige Bezüge usw...
Aber Sie können das auch aussitzen und auf eine Abgabeaufforderung warten. Dann können Sie immernoch sagen, dass Sie nicht verpflichtet sind abzugeben und auf die Begründung des Finanzamts prüfen.
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Re: Steuernachzahlung /Pflicht zur Steuererklärung
Achso, zum nachlesen: §46 EStG
Re: Steuernachzahlung /Pflicht zur Steuererklärung
Hallo,
Stefan
Ja, speziell im öffentlichen Dienst kommt das vor, und zwar weil die Lohnsteuertabelle zu hohe Sozielversicherungsbeiträge beinhaltet.Kann das bei Beamten überhaupt sein ?
Stefan
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Re: Steuernachzahlung /Pflicht zur Steuererklärung
Vielen Dank fuer die Beiträge, dass ist ja schon mal ne super Orientierung!
Gruss Peter
Gruss Peter