Guten Tag,
ich habe gerade bemerkt das in meinen Steuererklärungen von 2013 + 2014 etwas nicht korrekt ist.
Ich befand mich zu dieser Zeit in einem Zweitstudium. Die Software die ich 2016 zu Erstellung verwendet habe, hat vermutlich Erststudium angegeben.
Deshalb wurden die Kosten als Sonderausgaben verbucht, anstatt als Werbungskosten. Dadurch können diese nicht als Verlust vorgetragen werden.
Für die Jahre 2015 + 2016 stimmt es wieder.
Gibt es eine Möglichkeit das zu korrigieren?
Danke für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
Steuererklärung für Erststudium statt Zweitstudium
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Re: Steuererklärung für Erststudium statt Zweitstudium
nein, denn die Bescheide werden nicht "Unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" stehen.
Tipp: zeitnaher die Bescheide prüfen - 1 Monat!
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Re: Steuererklärung für Erststudium statt Zweitstudium
Doch steht vermerkt auf der letzten Seite.schlauelia hat geschrieben: ↑14. Mär 2018, 12:21 nein, denn die Bescheide werden nicht "Unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" stehen.
Tipp: zeitnaher die Bescheide prüfen - 1 Monat!
Re: Steuererklärung für Erststudium statt Zweitstudium
Wegen der anhängigen Klage am Bundesverfassungsgericht zur Absetzbarkeit eines Erststudiums als Werbungskosten müßten die Bescheide auch "teilweise vorläufig" sein, was diese Kosten anbelangt. Und damit müßten sie in dem Punkt änderbar sein. Stellen Sie also einen entsprechenden Antrag.
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/vorlaeufiger-steuerbescheid-einspruch-oder-nichtstun
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Re: Steuererklärung für Erststudium statt Zweitstudium
Ok werde ich machen Dankeschönmuemmel hat geschrieben: ↑14. Mär 2018, 14:52 Wegen der anhängigen Klage am Bundesverfassungsgericht zur Absetzbarkeit eines Erststudiums als Werbungskosten müßten die Bescheide auch "teilweise vorläufig" sein, was diese Kosten anbelangt. Und damit müßten sie in dem Punkt änderbar sein. Stellen Sie also einen entsprechenden Antrag.
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/vorlaeufiger-steuerbescheid-einspruch-oder-nichtstun