Kirchensteuer versäumt

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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xsanders
Beiträge: 2
Registriert: 13. Mär 2018, 10:56

Kirchensteuer versäumt

Beitrag von xsanders »

Hallo,

ich bin etwas in Panik. Folgender Sachverhalt: Ich war nach dem Studium direkt Freiberufler und vom ersten Jahr an in Steuerberatung bei meinem Steuerberater. Seit Mitte 2016 bin ich nun Angestellter und es ist beim erstellen der Steuererklärung 2016 gerade aufgefallen, dass ich ja als Angestellter nun Kirchensteuern abführe, ob das denn so stimmen würde, denn beim Steuerberater werde ich ohne Kirchenzugehörigkeit geführt. Nachvollziehbar aktuell rückwirkent bis 2010.

Folglich habe ich in den Jahren der Selbstständikeit keine Kirchensteuer bezahlt, allerdings absolut unabsichtlich, denn ich habe diese Angabe sicherlich nicht gemacht. Ob der Fehler nun beim Steuerberater oder beim Finanzamt entstanden ist, lässt sich aktuell noch nicht sagen.

Meine Frage: Droht mir jetzt eine Nachzahlung über alle Jahre, dann kann ich nämlich Privatinsolvenz anmelden. Oder greift hier die Festsetzungsverjährung von 5 Jahren ?

Danke für Eure Hilfe!
Andreas
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kirchensteuer versäumt

Beitrag von schlauelia »

sind Sie in der Kirche oder nicht???

wie sahen denn die Bescheide vor 2016 aus? Das FA hat entsprechende Angaben und berechnet KiSt oder nicht!

Auch Ihr Stb kann Ihnen da helfen - und KiSt führt nicht zur Insolvenz - ist ja max 9% der ESt!

Lia
xsanders
Beiträge: 2
Registriert: 13. Mär 2018, 10:56

Re: Kirchensteuer versäumt

Beitrag von xsanders »

Hallo Lia,

ja ich bin in der Kirche und hatte auch nicht beabsichtigt keine Kirchensteuer zu bezahlen. Mein Steuerberater ist aktuell in interner Klärung und kontaktiert mich dann wieder. Ich möchte nur etwas "gewappnet" sein.

Nun wen Kirchensteuer rückwirkend für 12 Jahre fällig wird, dann kann das durchaus zur Zahlungsunfähigkeit führen in meinem Fall.

Danke,
Andreas
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kirchensteuer versäumt

Beitrag von muemmel »

Nun wen Kirchensteuer rückwirkend für 12 Jahre fällig wird, dann kann das durchaus zur Zahlungsunfähigkeit führen in meinem Fall. Erstens verjährt sie schon nach 4 Jahren und zweitens können Sie dann ja auch die Nachzahlung steuerlich absetzen.
Zur Verjährung: https://www.frag-einen-anwalt.de/Kirchensteuer-nicht-ausgetreten-aber-seit-Ausbildung-nicht-gezahlt--f246996.html
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