Falscher Steuerbescheid

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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sTaY
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Falscher Steuerbescheid

Beitrag von sTaY »

Hallo zusammen,

ich habe heute meinen Steuerbescheid erhalten und dieser scheint falsch zu sein. Kurz zu meiner Situation:

Ich habe von Jan-Mär 2017 als Praktikant gearbeitet und anschließend von Apr-Jul 2017 als Bachelorand. Bei beiden Tätigkeiten Lohnsteuer bezahlt. Im Okt 2017 habe ich eine Werkstudententätigkeit angefangen, hier keine Lohnsteuer bezahlt. In meiner Steuererklärung habe ich nur die beiden Tätigkeiten (Praktikant, Bachelorand) angegeben. Vorläufige Steuerberechnung belief sich auf ca. 350 EUR, der heutige Steuerbescheid 0 EUR! Grund: Es wurden nur die Daten der Werkstudententätigkeit zu Grunde gelegt, nicht jedoch die anderen.

Was kann ich hier machen? Hat der Arbeitgeber keine Daten übermittelt? Arbeitgeber lag in einem anderen Bundesland und aber ich war auch dort gemeldet, aber daran kann es ja nicht liegen.
muemmel
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Re: Falscher Steuerbescheid

Beitrag von muemmel »

Vorläufige Steuerberechnung belief sich auf ca. 350 EUR, der heutige Steuerbescheid 0 EUR! Und Sie sind jetzt echt sauer, weil Sie keine Steuern zahlen müssen? Tja, dann legen Sie Einspruch ein und schicken die Kopien der entsprechenden Lohnsteuerbescheinigungen mit - wenn da Lohnsteuer gezahlt wurde, müßten Sie die ja haben oder demnächst kriegen.
sTaY
Beiträge: 4
Registriert: 9. Mär 2018, 17:23

Re: Falscher Steuerbescheid

Beitrag von sTaY »

Ja, die habe ich. Zumindest eine, da die andere nicht ausgestellt wurde, aber das kann ich ja mit angeben.

Vielen Dank.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Falscher Steuerbescheid

Beitrag von muemmel »

Unlängst schrieb hier jemand, die würden z. T. erst im März ausgestellt - einfach mal beim Arbeitgeber nachfragen. Zur Not können Sie natürlich auch ohne die Bescheinigungen Einspruch einlegen.
sTaY
Beiträge: 4
Registriert: 9. Mär 2018, 17:23

Re: Falscher Steuerbescheid

Beitrag von sTaY »

Der erste Ausdruck wurde bereits mit der letzten Entgeltabrechnung im März 2017 ausgestellt. Daher gehe ich davon aus, dass der zweite Ausdruck mit der letzten Entgeltabrechnung des 2. Beschäftigungsverhaltnisses im Juli 2017 hätte ausgestellt werden sollen/müssen.
Trotzdem hätte ja zumindest das Finanzamt beide haben müssen, aber dies ist ja nicht der Fall.

Ich werde Einspruch einlegen und nur den ersten Ausdruck beilegen. Vielen Dank.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Falscher Steuerbescheid

Beitrag von muemmel »

Ich werde Einspruch einlegen und nur den ersten Ausdruck beilegen. Aber erwähnen sollten Sie Einkommen und Steuer aus dem 2. Job schon - das wäre ja ggf. leicht zu belegen: Lohnabrechnungen werden Sie ja bekommen haben.
sTaY
Beiträge: 4
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Re: Falscher Steuerbescheid

Beitrag von sTaY »

Das macht Sinn, die habe ich natürlich noch. Danke für den Hinweis.
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