Minijob und Pflichtpraktikum

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Peter57
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Minijob und Pflichtpraktikum

Beitrag von Peter57 »

Hallo zusammen,

ich bin dabei die SE für 17 zu machen.

-Ich habe im Januar als Werkstudent gearbeitet / Lohnsteuer bezahlt
-von Februar bis Juli habe ich ein Pflichtpraktikum gemacht (850€ monatlich brutto und netto, steuerfrei) + ein minijob bis max. 450€ monatlich
-von August bis September habe ich dann wieder als Werkstudent gearbeitet und Lohnsteuer bezahlt
-von Oktober bis Dezember habe ich Vollzeit mit Steuerpflicht bezahlt (nicht Student)

Für Januar habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber bekommen, für August und September auch.
Und für die Monate Oktober bis Dezember habe ich auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

Ich habe die Gehälter, Daten/Zahlen aus den Lohnsteuerbescheinigungen in meiner Einkommenssteuererklärung mit angegeben, ABER nicht die Gehälter vom Minijob sowie vom Pflichtpraktikum, da ich dort keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe.

Ist dies korrekt, oder muss ich alle Gehälter angeben?

Vielen Dank für die Hilfe. Ich habe lange danach recherchiert, habe aber leider nichts passendes in meiner Konstellation gefunden.
muemmel
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Re: Minijob und Pflichtpraktikum

Beitrag von muemmel »

Ist dies korrekt Nein. Der Minijob scheint ja pauschal versteuert worden zu sein - den müssen Sie also tatsächlich nicht angeben. Das Praktikumsgehalt hingegen muß angegeben werden. Übrigens wundert mich sehr, daß da brutto und netto identisch waren - mindestens die Rentenversicherungsbeiträge hätten abgezogen werden müssen. Oder war das nur in Teilzeit? Mit max. 2 Tagen pro Woche würde es noch als "kurzfristige Beschäftigung" durchgehen (steuerpflichtig, aber SV-frei).
Peter57
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Re: Minijob und Pflichtpraktikum

Beitrag von Peter57 »

Das Praktikum war eine Vollzeit-Stelle / 40h die Woche.

"Wer während des Studiums ein Pflichtpraktikum absolviert, ist in diesem weder in der Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Es besteht aber eine Versicherungspflicht als StudentIn in der Kranken- und Pflegeversicherung."

"Macht ihr nun ein Pflichtpraktikum, geht man in der Sozialversicherung davon aus, dass euer Studentenstatus weiterhin im Vordergrund steht. Die Folge ist, dass ihr im Praktikum nicht als Arbeitnehmer versicherungspflichtig seid (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V), und zwar unabhängig davon, wie lange das Praktikum dauert, wie viele Stunden ihr in der Woche arbeitet und wie hoch euer Verdienst ist. Für Arbeitgeber ist es deshalb so günstig, Studenten zu beschäftigen, denn auch sie müssen keine Versicherungsbeiträge für euch zahlen."

"Auch in der Rentenversicherung seid ihr versicherungsfrei (§ 5 Abs. 3 SGB VI). Die Dauer des Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe der Praktikumsvergütung spielen keine Rolle."

Ein Pflichtpraktikum während des Studiums ist komplett steuerfrei! Für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer. Bis 850€ monatlich ist man in der sogenannten Gleitzeit. Erst über 850€ zahlt man meines Wissens nach Steuern (gilt nur bei einem Pflichtpraktikum während des Studiums).
muemmel
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Re: Minijob und Pflichtpraktikum

Beitrag von muemmel »

Ein Pflichtpraktikum während des Studiums ist komplett steuerfrei! Das ist schlicht Quatsch.
Bis 850€ monatlich ist man in der sogenannten Gleitzeit. Erstens heißt das "Gleitzone" und zweitens regelt diese lediglich die Sozialversicherungsbeiträge.
Peter57
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Re: Minijob und Pflichtpraktikum

Beitrag von Peter57 »

Korrekt Gleitzone.

Ich habe jedenfalls Brutto wie Netto bekommen und auch keine Lohnsteuerbescheinigung.

Das Studium ist Vordergrund und das Praktikum ist Pflicht/Voraussetzung um das Studium zu bestehen. Deswegen ist es auch steuerfrei. Von der Arbeitnehmer Perspektive steuerfrei (kein Quatsch). Kann sein das der Arbeitgeber etwas zahlen muss...
muemmel
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Re: Minijob und Pflichtpraktikum

Beitrag von muemmel »

Arbeitnehmer Perspektive steuerfrei (kein Quatsch). Offenbar ist Ihnen nicht klar, daß Sie gerade dabei sind, eine Steuerhinterziehung zu begehen, nur weil Sie ohne jeden Beleg behaupten, das sei steuerfrei - das wird Sie nachher nicht vor Strafe schützen, wenn auffällt, daß Sie mehrere 1.000 Euro einfach verschwiegen haben. Und falls Sie weiterhin behaupten wollen, das sei steuerfrei, dann belegen Sie das doch freundlicherweise - bis dahin bleibt es für mich Quatsch.
Severina
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Re: Minijob und Pflichtpraktikum

Beitrag von Severina »

Die 850 € waren nicht steuerfrei, weil sie für ein Praktikum gezahlt wurden, sondern weil 850 € in Steuerklasse 1 immer steuerfrei sind.


Edit: Bevor das hier missverstanden wird: Im Zusammenspiel mit den anderen Einkünften kann sich insgesamt natürlich Steuerpflicht ergeben, die Einkünfte aus dem Praktikum gehören eindeutig in die Steuererklärung.

Waren Sie bei einer großen Firma beschäftigt (z.B. Autohersteller)? Dann kommt die Steuerbescheinigung wahrscheinlich noch, das wird bei Zehntausenden Beschäftigten meistens März.
Severina
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Re: Minijob und Pflichtpraktikum

Beitrag von Severina »

Peter57 hat geschrieben: 6. Mär 2018, 18:39
Das Studium ist Vordergrund und das Praktikum ist Pflicht/Voraussetzung um das Studium zu bestehen. Deswegen ist es auch steuerfrei. Von der Arbeitnehmer Perspektive steuerfrei (kein Quatsch).
Doch, Quatsch. Es ist sozialversicherungsfrei, nicht steuerfrei.
Peter57
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Re: Minijob und Pflichtpraktikum

Beitrag von Peter57 »

Ich hatte die gesamte Agent über Steuerklasse 3 und nicht Klasse 1. Außerdem meine ich mit steuerfrei natürlich nicht die Jahres Steuerabrechnung sondern nur für die einzelnen Gehäter! Sprich Arbeitgeber verspricht mir 850€ Brutto und zahlt mir auch 850€ netto.
Peter57
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Re: Minijob und Pflichtpraktikum

Beitrag von Peter57 »

muemmel hat geschrieben: 6. Mär 2018, 18:52 Arbeitnehmer Perspektive steuerfrei (kein Quatsch). Offenbar ist Ihnen nicht klar, daß Sie gerade dabei sind, eine Steuerhinterziehung zu begehen, nur weil Sie ohne jeden Beleg behaupten, das sei steuerfrei - das wird Sie nachher nicht vor Strafe schützen, wenn auffällt, daß Sie mehrere 1.000 Euro einfach verschwiegen haben. Und falls Sie weiterhin behaupten wollen, das sei steuerfrei, dann belegen Sie das doch freundlicherweise - bis dahin bleibt es für mich Quatsch.
Also wollen Sie meinen Arbeitsvertrag mit Gehaltsangabe und Kontoauszüge mit Gehaltseingang sehen? Kein Problem. Bringt Ihnen aber nicht viel.
Peter57
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Re: Minijob und Pflichtpraktikum

Beitrag von Peter57 »

Severina hat geschrieben: 6. Mär 2018, 18:54 Die 850 € waren nicht steuerfrei, weil sie für ein Praktikum gezahlt wurden, sondern weil 850 € in Steuerklasse 1 immer steuerfrei sind.


Edit: Bevor das hier missverstanden wird: Im Zusammenspiel mit den anderen Einkünften kann sich insgesamt natürlich Steuerpflicht ergeben, die Einkünfte aus dem Praktikum gehören eindeutig in die Steuererklärung.

Waren Sie bei einer großen Firma beschäftigt (z.B. Autohersteller)? Dann kommt die Steuerbescheinigung wahrscheinlich noch, das wird bei Zehntausenden Beschäftigten meistens März.
Niemand sprach von Steuerklasse 1. Wie gesagt habe SK 3.

Danke. Dies war meine Frage, ob diese Gehälter mit in die SE müssen, da ich verunsichert war, weil ich keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen habe. Aber wenn keine angefallen ist, dann wird es wahrscheinlich auch keine geben.

Ich bin noch immer bei der selben Firma beschäftigt (renommierte Bank in Deutschland). Die für das "richtige Arbeitsverhältnis" Lohnsteuerbescheinigung habe ich schon im Januar erhalten. Für das Praktikum aber keins (beide Arbeitsverhältnisse in der selben Firma).
Peter57
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Re: Minijob und Pflichtpraktikum

Beitrag von Peter57 »

Allgemein bitte ich Sie und wäre Dankbar, wenn Sie sachlich bleiben und Ihre Aussagen mit Rechtsgrundlagen belegen könnten, anstatt einfach zu sagen, etwas seie quatsch. Vielen Dank.
muemmel
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Re: Minijob und Pflichtpraktikum

Beitrag von muemmel »

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