Verlustvortrag vs. Minijob

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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someone15
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Verlustvortrag vs. Minijob

Beitrag von someone15 »

Hallo zusammen,

Ich wollte nachträglich meine Steuererklärungen für meine Studienzeit abgeben, aber es gibt einiges dass ich nicht ganz verstehe bzgl. Verlustvortrag und Studentenjobs, und wollte euch fragen ob meine Logik stimmt bzw. was nicht passt:

(Beträge nur als Beispiel)

1. Wenn ich z.B. im Jahr 2015 nicht gearbeitet habe sondern nur studiert, und Studienkosten in der Höhe von 10.000€ hatte, dann werden diese in einen Verlustvortrag festgestellt, und diese kann ich beim Berufseinstieg verwenden, Das würde heißen, wenn ich beim Berufseinstieg einen Jahresgehalt von 50.000€ brutto habe, dann kann ich den Verlust subtrahieren, und würde dann versteuert werden als ob ich 40.000€ verdienen würde. Somit würde ich also bei ca. 40% Steuer 4000€ erstattet bekommen. Ist meine Logik richtig?

2. Im Gegensatz zu 1., wenn ich im Jahr 2015 Studienkosten in der Höhe von 10.000€ hatte, aber ausserdem auch als Werkstudent mit einen Jahresgehalt von 12.000€ brutto gearbeitet habe, dann habe ich keinen Verlust, da 12.000-10.000 = 2.000€ Einkünfte. Da ich für diese 12.000€ eigentlich nur 200€ Steuer bezahlt habe, das würde dann heißen dass ich max. die bereits bezahlte 200€ zurückbekomme, und das war's. Ist diese Logik auch richtig?

Würde das heißen, dass ich mehr Geld sparen würde falls ich während des Studiums gar nicht gearbeitet hätte, als bei einem Werkstudentenjob (4000€ im Vergleich zu 200€)?

3. Wie ist es mit festgestellte Verlustvorträge aus vorherige Jahre? Wenn ich z.B. für 2014 einen Verlustvortrag vom 10.000€ habe, und für 2015 habe ich 5.000€, wird das automatisch kumulativ berechnet, damit ich in 2016 einen Gesamtverlust von 15.000€ habe?
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Verlustvortrag vs. Minijob

Beitrag von Severina »

someone15 hat geschrieben: 26. Feb 2018, 15:48 Hallo zusammen,

Ich wollte nachträglich meine Steuererklärungen für meine Studienzeit abgeben, aber es gibt einiges dass ich nicht ganz verstehe bzgl. Verlustvortrag und Studentenjobs, und wollte euch fragen ob meine Logik stimmt bzw. was nicht passt:

(Beträge nur als Beispiel)

1. Wenn ich z.B. im Jahr 2015 nicht gearbeitet habe sondern nur studiert, und Studienkosten in der Höhe von 10.000€ hatte, dann werden diese in einen Verlustvortrag festgestellt, und diese kann ich beim Berufseinstieg verwenden, Das würde heißen, wenn ich beim Berufseinstieg einen Jahresgehalt von 50.000€ brutto habe, dann kann ich den Verlust subtrahieren, und würde dann versteuert werden als ob ich 40.000€ verdienen würde. Somit würde ich also bei ca. 40% Steuer 4000€ erstattet bekommen. Ist meine Logik richtig?

ja.

2. Im Gegensatz zu 1., wenn ich im Jahr 2015 Studienkosten in der Höhe von 10.000€ hatte, aber ausserdem auch als Werkstudent mit einen Jahresgehalt von 12.000€ brutto gearbeitet habe, dann habe ich keinen Verlust, da 12.000-10.000 = 2.000€ Einkünfte. Da ich für diese 12.000€ eigentlich nur 200€ Steuer bezahlt habe, das würde dann heißen dass ich max. die bereits bezahlte 200€ zurückbekomme, und das war's. Ist diese Logik auch richtig?

ja. Ähnlich, wenn Sie erst gegen Ende eines Jahres anfangen zu arbeiten und daher im Kalenderjahr nur ein geringes Einkommen haben - auch dagegen würden die Verlustvorträge gerechnet und u.U. völlig verpuffen.


Würde das heißen, dass ich mehr Geld sparen würde falls ich während des Studiums gar nicht gearbeitet hätte, als bei einem Werkstudentenjob (4000€ im Vergleich zu 200€)?

Das kommt drauf an. Wenn Sie die Studienkosten über einen Kredit finanzieren, dann kostet der auch Zinsen, die wären in die Berechnung mit einzubeziehen (im Moment nur wenig, ist schon klar, aber da das Geld für die Studienkosten irgendwo her kommen muss, müssen Sie dies auch im Auge behalten). Ebenso zurückzuzahlendes BAföG.

3. Wie ist es mit festgestellte Verlustvorträge aus vorherige Jahre? Wenn ich z.B. für 2014 einen Verlustvortrag vom 10.000€ habe, und für 2015 habe ich 5.000€, wird das automatisch kumulativ berechnet, damit ich in 2016 einen Gesamtverlust von 15.000€ habe?
Ja.
someone15
Beiträge: 4
Registriert: 31. Jan 2018, 21:19

Re: Verlustvortrag vs. Minijob

Beitrag von someone15 »

Severina hat geschrieben: 26. Feb 2018, 16:31
someone15 hat geschrieben: 26. Feb 2018, 15:48 Hallo zusammen,

Ich wollte nachträglich meine Steuererklärungen für meine Studienzeit abgeben, aber es gibt einiges dass ich nicht ganz verstehe bzgl. Verlustvortrag und Studentenjobs, und wollte euch fragen ob meine Logik stimmt bzw. was nicht passt:

(Beträge nur als Beispiel)

1. Wenn ich z.B. im Jahr 2015 nicht gearbeitet habe sondern nur studiert, und Studienkosten in der Höhe von 10.000€ hatte, dann werden diese in einen Verlustvortrag festgestellt, und diese kann ich beim Berufseinstieg verwenden, Das würde heißen, wenn ich beim Berufseinstieg einen Jahresgehalt von 50.000€ brutto habe, dann kann ich den Verlust subtrahieren, und würde dann versteuert werden als ob ich 40.000€ verdienen würde. Somit würde ich also bei ca. 40% Steuer 4000€ erstattet bekommen. Ist meine Logik richtig?

ja.

2. Im Gegensatz zu 1., wenn ich im Jahr 2015 Studienkosten in der Höhe von 10.000€ hatte, aber ausserdem auch als Werkstudent mit einen Jahresgehalt von 12.000€ brutto gearbeitet habe, dann habe ich keinen Verlust, da 12.000-10.000 = 2.000€ Einkünfte. Da ich für diese 12.000€ eigentlich nur 200€ Steuer bezahlt habe, das würde dann heißen dass ich max. die bereits bezahlte 200€ zurückbekomme, und das war's. Ist diese Logik auch richtig?

ja. Ähnlich, wenn Sie erst gegen Ende eines Jahres anfangen zu arbeiten und daher im Kalenderjahr nur ein geringes Einkommen haben - auch dagegen würden die Verlustvorträge gerechnet und u.U. völlig verpuffen.


Würde das heißen, dass ich mehr Geld sparen würde falls ich während des Studiums gar nicht gearbeitet hätte, als bei einem Werkstudentenjob (4000€ im Vergleich zu 200€)?

Das kommt drauf an. Wenn Sie die Studienkosten über einen Kredit finanzieren, dann kostet der auch Zinsen, die wären in die Berechnung mit einzubeziehen (im Moment nur wenig, ist schon klar, aber da das Geld für die Studienkosten irgendwo her kommen muss, müssen Sie dies auch im Auge behalten). Ebenso zurückzuzahlendes BAföG.

3. Wie ist es mit festgestellte Verlustvorträge aus vorherige Jahre? Wenn ich z.B. für 2014 einen Verlustvortrag vom 10.000€ habe, und für 2015 habe ich 5.000€, wird das automatisch kumulativ berechnet, damit ich in 2016 einen Gesamtverlust von 15.000€ habe?
Ja.

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Meine letzte Frage: Wie kann ich einen festgestellten Verlustvortrag ausnutzen?
Ist es so, dass sobald ein Verlust z.B. für 2015 festgestellt wurde, werde ich automatisch ab z.B. März 2018 weniger Steuer bezahlen weil der Verlustvortrag automatisch aus dem Lohn abgezogen wird? Meine Frage ist also, wie spare ich eigentlich an Steuer bzw. erhalte ich Erstattung durch diesen Verlustvortrag?
Macht der Finanzamt das automatisch oder muss ich das im Schritt der Verlustverrechnung eintragen?

Danke nochmal.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag vs. Minijob

Beitrag von muemmel »

Ist es so, dass sobald ein Verlust z.B. für 2015 festgestellt wurde, werde ich automatisch ab z.B. März 2018 weniger Steuer bezahlen weil der Verlustvortrag automatisch aus dem Lohn abgezogen wird? Nö. Der Verlust wird ins Folgejahr vorgetragen. Also verraten Sie doch erstmal, was 2016 und 2017 war.
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