Einspruch gegen Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
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Einspruch gegen Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
Hallo zusammen,
Ich habe einen ESt-Bescheid, bei dem Einkünfte vom FA fälschlicherweise als Gewerbliche Einkünfte und nicht als freiberufliche Einkünfte eingestuft wurden! Somit ist auch ein Gewerbesteuermessbetrag-Bescheid und Gewerbesteuer Bescheid ergangen! Die Est- und Gewerbesteuermessbetrag-Bescheide ergingen unter dem VdN!
Jetzt meine Frage! Die Einmonats-Frist ist bereits verstrichen! Kann ich noch gegen den Bescheid vorgehen? Zb wegen 173 Abs. 1 Nr 2 AO? Stellt man da einen Antrag auf Änderung oder muss ein Einspruch eingelegt werden? Und falls Einspruch, gegen beide Bescheide oder nur gegen den Gewerbesteuermessbetrag als Grundlagenbescheid?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!
Vielen Dank schonmal!!!
Ich habe einen ESt-Bescheid, bei dem Einkünfte vom FA fälschlicherweise als Gewerbliche Einkünfte und nicht als freiberufliche Einkünfte eingestuft wurden! Somit ist auch ein Gewerbesteuermessbetrag-Bescheid und Gewerbesteuer Bescheid ergangen! Die Est- und Gewerbesteuermessbetrag-Bescheide ergingen unter dem VdN!
Jetzt meine Frage! Die Einmonats-Frist ist bereits verstrichen! Kann ich noch gegen den Bescheid vorgehen? Zb wegen 173 Abs. 1 Nr 2 AO? Stellt man da einen Antrag auf Änderung oder muss ein Einspruch eingelegt werden? Und falls Einspruch, gegen beide Bescheide oder nur gegen den Gewerbesteuermessbetrag als Grundlagenbescheid?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!
Vielen Dank schonmal!!!
Re: Einspruch gegen Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
Ein Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheids dürfte hier der richtige Weg sein:
Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs ist abgelaufen, und der Bescheid über den Gewerbesteuermeßbetrag ist Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid und für die Ermittlung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG, nicht aber für den Einkommensteuerbescheid an sich.
Wurde denn begründet, warum die Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert wurden bzw. ist Ihre Ansicht bezüglich der Einstufung gesichert richtig?
Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs ist abgelaufen, und der Bescheid über den Gewerbesteuermeßbetrag ist Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid und für die Ermittlung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG, nicht aber für den Einkommensteuerbescheid an sich.
Wurde denn begründet, warum die Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert wurden bzw. ist Ihre Ansicht bezüglich der Einstufung gesichert richtig?
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Re: Einspruch gegen Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
Ok also einfach ein schlichter Antrag auf Änderung des Bescheides über den Gewerbesteuermessbetrag oder? Nach P. 173 Abs. 1 Nr 2 AO?! Und kein Antrag auf Änderung des Est-Bescheides, richtig?
Der Est-Bescheid ist ja soweit wertmäßig ok und nur die Einkunftsart eben nicht!
Ja - die Einkünfte sind in diesem Fall nachweisbar nicht gewerblich sondern freiberuflich!
Der Est-Bescheid ist ja soweit wertmäßig ok und nur die Einkunftsart eben nicht!
Ja - die Einkünfte sind in diesem Fall nachweisbar nicht gewerblich sondern freiberuflich!
Re: Einspruch gegen Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
Was für eine Tätigkeit wurde denn ausgeführt?
Wenn der Bescheid unter VdN steht kein ein Änderungsantrag nach §164 Abs.2 Satz 2 AO gestellt werden.
Wenn der Bescheid unter VdN steht kein ein Änderungsantrag nach §164 Abs.2 Satz 2 AO gestellt werden.
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Re: Einspruch gegen Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
wenn nachweislich freiberuflich, warum macht das FA gewerblich daraus???
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Re: Einspruch gegen Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
Es ist die Tätigkeit eines Bildgestalters! Mit Hochschulstudium und künstlerischem Hintergrund!
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Re: Einspruch gegen Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
1. Schritt: Telefonat mit Sachbearbeiter - stellen Sie ihm erstmal so Ihre Tätigkeit vor. Oft kennen die Sachbearbeiter den Hintergrund nicht.
Dann ggf. dies nochmal schriftlich erläutern. Ob es andere Fälle gibt, in denen Ihr Beruf unter § 18 EStG fällt, weiß ich nicht. Aber Sie können das versuchen und dann für die Zukunft die andere Einkunftsart erhalten.
Wäre den Gewrbebetrieb so viel ungünstiger?
Lia
Dann ggf. dies nochmal schriftlich erläutern. Ob es andere Fälle gibt, in denen Ihr Beruf unter § 18 EStG fällt, weiß ich nicht. Aber Sie können das versuchen und dann für die Zukunft die andere Einkunftsart erhalten.
Wäre den Gewrbebetrieb so viel ungünstiger?
Lia
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Re: Einspruch gegen Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
Dankeschön, super das mache ich!
Ja es fällt ja so jedes Jahr Gewerbesteuer an, und das leider nicht zu knapp!
Ja es fällt ja so jedes Jahr Gewerbesteuer an, und das leider nicht zu knapp!