Zweitwohnungssteuer München

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Kohlenschaufler
Beiträge: 3
Registriert: 13. Feb 2018, 23:10

Zweitwohnungssteuer München

Beitrag von Kohlenschaufler »

Guten Tag,

habe heute den Bescheid für meine Zweitwohnungssteuer erhalten und eine Frage an euch.

Wir wohnen zu 3 in einer etwas 92qm großes Wohnung in München. Zwei Arbeitskollegen und ich. Nettokaltmiete 1300 bei 9% Zweitwohnungssteuer. Beide Kollegen müssen jedoch keine Zweitwohnungssteuer zahlen.

Pro Mann sind das 433,33 Euro Nettokaltmiete. Also 468 Euro Zweiwohnungssteuer pro Jahr.

In meinen Bescheid steht jedoch, dass bei mir 2/3 der Nettokaltmiete als Berechnungsgrundlage hergenommen werden. Obwohl wir 3 Personen im Haushalt sind.

Somit möchte die Stadt pro Jahr 935 Euro Steuern von mir.

Ist das ein Fehler im Bescheid oder dürfen die 2/3 der Nettokaltmiete als Grundlage nehnem?

Danke für eure Hilfe.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zweitwohnungssteuer München

Beitrag von muemmel »

Ist das ein Fehler im Bescheid Ich denke schon. Wie haben Sie denen die Ihre Miete nachgewiesen? Sie müssen doch irgendeinen Vertrag haben, in dem die Höhe Ihrer Miete steht. Oder sind alle 3 Bewohner Hauptmieter?
Kohlenschaufler
Beiträge: 3
Registriert: 13. Feb 2018, 23:10

Re: Zweitwohnungssteuer München

Beitrag von Kohlenschaufler »

Guten Tag,

Der Mietvertrag wurde selbstverständlich als Kopie mit gesendet. Zudem wurde von mir ja auch ein entsprechendes Papier ausgefüllt.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zweitwohnungssteuer München

Beitrag von muemmel »

Legen Sie Einspruch ein und schicken Sie einen Nachweis der Mietzahlung mit (z. B. einen Kontoauszug).
Kohlenschaufler
Beiträge: 3
Registriert: 13. Feb 2018, 23:10

Re: Zweitwohnungssteuer München

Beitrag von Kohlenschaufler »

Hallo muemmel,

Ich glaube ich habe verstanden, was sie mit Hauptmieter meinen. Im Mietvertrag steht, das wir eine Gesamtschuldnerschaft bilden. Kann das so einfach vom Mietrecht ins Steuerrecht übertragen werden?
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