Hallo,
von Januar 2017 bis Juni 2017 hatte ich einen Minijob.
Ab Juli 2017 wurde ich dann beim gleichen Arbeitgeber auf Vollzeit hoch gestuft.
Muss ich das Einkommen des Minijobs in der Steuererklärung angeben? Falls ja, wo genau?
Kann ich für das erste Halbjahr die Fahrtstrecke zur Abeit in dieser Steuererklärung anrechnen (auch wenn der Minijob nicht angegeben werden müsste) oder nur für den Zeitraum in dem ich Vollzeit gearbeitet habe?
Danke im Voraus.
Erst Minijob, dann Vollzeit
Re: Erst Minijob, dann Vollzeit
Muss ich das Einkommen des Minijobs in der Steuererklärung angeben? Falls ja, wo genau? Keine Ahnung - es gibt pauschal versteuerte Minijobs und welche "auf Lohnsteuerkarte". Und genau davon hängt das ab. Fragen Sie Ihren Chef, berichten Sie und dann sehen wir weiter.
Kann ich für das erste Halbjahr die Fahrtstrecke zur Abeit in dieser Steuererklärung anrechnen (auch wenn der Minijob nicht angegeben werden müsste) Wenn er nicht angegeben werden muß, kann man auch keine Werbungskosten dafür ansetzen, sondern allenfalls den Rentenversicherungsbeitrag, soweit Sie den gezahlt haben.
Kann ich für das erste Halbjahr die Fahrtstrecke zur Abeit in dieser Steuererklärung anrechnen (auch wenn der Minijob nicht angegeben werden müsste) Wenn er nicht angegeben werden muß, kann man auch keine Werbungskosten dafür ansetzen, sondern allenfalls den Rentenversicherungsbeitrag, soweit Sie den gezahlt haben.
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Re: Erst Minijob, dann Vollzeit
Der Minijob wurde pauschal besteuert.
Also muss er nicht angegeben werden?
Also muss er nicht angegeben werden?
Re: Erst Minijob, dann Vollzeit
Also muss er nicht angegeben werden? Richtig. Und ich darf eine ordentliche Steuerrückzahlung vorhersagen, weil Sie dann im Vollzeitjob zu stark besteuert wurden. Da kommt es freilich auch auf das Einkommen des Gatten an, falls vorhanden...
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Re: Erst Minijob, dann Vollzeit
Das hört sich ja mal gut an.
Danke für die schnelle Hilfe
Jetzt ist meine erste Steuererklärung fertig.
Danke für die schnelle Hilfe
Jetzt ist meine erste Steuererklärung fertig.