Einkommenssteuer bei Beteiligung an gew. gepräg. KG

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Steuer-Anfänger
Beiträge: 2
Registriert: 5. Feb 2018, 21:27

Einkommenssteuer bei Beteiligung an gew. gepräg. KG

Beitrag von Steuer-Anfänger »

Hallo zusammen,

Ich hab folgende zwei Fragen, wäre klasse wenn mir jemand helfen könnte und etwas Licht ins Dunkeln bringt :)

Also:

Mir wurde eine Beteiligung (als Kommanditistin) bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (ganz normale GmbH & Co. KG) angeboten.
Weil es sich eigentlich um eine vermögensverwaltende KG handelt, die halt nur durch die Komplementär GmbH gewerblich geprägt ist wurde mir gesagt fällt nach wie vor keine Gewerbesteuer auf Ebene der Personengesellschaft an (Erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung nach §9 Nr.1 S.2 GewSt, nannten die das).

1. Jetzt frage ich mich natürlich wie muss ich persönlich das ganze denn dann versteuern? Weil soweit ich informiert bin erhalte ich ja dann jetzt automatisch Einkünfte aus Gewerbebetrieb? Bisher kannte ich das nur, dass mir direkt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuflossen.
Heißt ich zahle dann doch Gewerbesteuer, Einkommenssteuer + Soli? Dann bringt das ja gar nichts, dass die Gesellschaft nicht gleich selbst die Gewerbesteuer zahlt...

2. Zweite Frage :D:Wie sieht das denn bei einem Verkauf nach 10 Jahren dann aus? Normal kenne ich das so, dass dann gar keine Steuern nach $23 EStG bei mir anfallen. Dem Angebot nach würden ja dann aber erneut die Gewerbesteuer und Einkommenssteuer + Soli anfallen, oder gibt es hier auch noch irgendeinen Paragraphen der mir dann doch sagt ich muss keine Steuern zahlen?

Im Voraus euch schon mal vielen lieben Dank! Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.

Lieben Gruß,

Karin
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Einkommenssteuer bei Beteiligung an gew. gepräg. KG

Beitrag von StephanM »

Zu 1: Nur die Gesellschaft müsste Gewerbesteuer zahlen, wenn überhaupt. Bei Ihnen wird dagegen die von der Gesellschaft gezahlte Gewerbesteuer entsprechend Ihrem Anteil von Ihrer Einkommensteuer abgezogen.

Zu 2: Sie besitzen bei der KG einen Anteil an einer Personengesellschaft. Das ist ein sogenannter Mitunternehmeranteil. Der Gewinn aus dem Verkauf ist immer Steuerpflichtig, egal ob nach 5, 10 oder 15 Jahren. Gewinn ist der Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten und abzüglich Nebenkosten (Notar, etc.).
Steuer-Anfänger
Beiträge: 2
Registriert: 5. Feb 2018, 21:27

Re: Einkommenssteuer bei Beteiligung an gew. gepräg. KG

Beitrag von Steuer-Anfänger »

Sehr geehrter Herr StephanM,

haben Sie vielen Dank!

LG
Antworten