Warum Nachzahlung, obwohl keine ungewöhnlichen Vorkommnisse?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Zippy
Beiträge: 1
Registriert: 5. Feb 2018, 20:25

Warum Nachzahlung, obwohl keine ungewöhnlichen Vorkommnisse?

Beitrag von Zippy »

Hallo an alle Helfenden,

ich habe mich an die Steuererklärung meines Freundes begeben und mein bestes versucht per Elster online alles einzugeben. Da er bisher noch gar keine Steuererklärung gemacht hat, haben wir nun 2014 und 2015 recht schnell erledigt und lt. Formular erhält er da auch etwas wieder. 2016 wird durch Umzug und ALG2 Bezug sowie Arbeit etwas komplizierter, daher haben wir uns nun erstmal an 2017 gemacht.

Hier war er durchgehend beschäftigt von Jan. bis September bei Arbeitgeber 1 und von Oktober bis Dezember bei Arbeitgeber 2.
Die einzige andere Zahlung, die er erhalten hat, war für 3 Wochen Krankengeld. Ansonsten lediglich seinen Arbeitslohn.
Wir haben seine Werbungskosten (Fahrtkosten) für die beiden verschiedenen Arbeitgeber aufgeführt, Kosten für Arbeitskleidung und Reinigung und ansonsten ist nichts zusammengekommen. Die Autohaftpflicht läuft leider nicht über ihn, sodass diese auch nicht angegeben werden konnte. Also meiner Meinung nach ein Jahr ohne besondere Vorkommnisse.

Nun wirft Elster uns jedoch einen Nachzahlungsbetrag i.H.v. 1600!!! Euro raus.
Wir waren geschockt und können uns das nicht erklären.

Ich habe zwar gelesen, dass durch längerfristiges Krankengeld eine Nachzahlung resultieren kann. Dies kann aber wohl nicht von 3 Wochen Krankengeld kommen oder?

Wir sind nun alles mehrfach durchgegangen und finden keinen Fehler oder Zahlendreher.

Haben wir etwas vergessen oder kann es tatsächlich so stimmen?

Ich bin sehr dankbar über eure hilfreichen Antworten!
reckoner
Beiträge: 1038
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Warum Nachzahlung, obwohl keine ungewöhnlichen Vorkommnisse?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Haben wir etwas vergessen oder kann es tatsächlich so stimmen?
Der Klassiker ist die Anlage Vorsorgeaufwand, habt ihr die? Werden in der Berechnung entsprechend Sonderausgaben abgezogen?
2016 wird durch Umzug und ALG2 Bezug sowie Arbeit etwas komplizierter,
Wenn der Umzug beruflich veranlasst war (mindestens 1 Stunde Fahrtzeitverkürzung) dann sind es Werbungskosten, und wenn nicht dann haushaltsnahe Dienstleistungen (soweit ein Umzugsunternehmen beauftragt und unbar gezahlt wurde).
Und ALG 2 spielt in der Einkommensteuererklärung keine Rolle.
Ich habe zwar gelesen, dass durch längerfristiges Krankengeld eine Nachzahlung resultieren kann.
Lesen tue ich das auch immer wieder, trotzdem stimmt es eigentlich nicht.
Die Lohnersatzleistung an sich ist steuerfrei, sie erhöht nur die Progression. Da diese aber bereits durch den gezahlten Lohn in den anderen Monaten etwas zu hoch liegt bewirkt der Progressionsvorbehalt eher eine geringere Steuer.
Die Autohaftpflicht läuft leider nicht über ihn, sodass diese auch nicht angegeben werden konnte.
Doch, kann er (sofern es wirtschaftlich sein Auto ist natürlich und er letztendlich auch die Versicherungsbeiträge trägt), nennt sich abgekürzter Zahlungsweg.

Stefan
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