Insolvenzgeld in welchem Jahr eintragen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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olix
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Registriert: 27. Jan 2018, 12:52

Insolvenzgeld in welchem Jahr eintragen?

Beitrag von olix »

meine Firma, bei der ich angestellt war, hat zum 1.1.2018 das Insolvenzverfahren eröffnet. Im Zeitraum vom 1.10.2017 bis zum 31.12.2017 erhielt ich einen Insolvenz-Geldvorschuss. Der Insolvenzgeld-Antrag wurde über unseren Insolvenzverwalter gestellt. Der Insolvenzgeld-Vorschuss wurde mir für die Monate Oktober bis Dezember 2017 vom Insolvenzverwalter ausgezahlt und über einen Vorderungskaufvertrag durch eine Abtretung der späteren Insolvenzgeldzahlungen (durch die Arbeitsagentur) abgesichert.

Die eigentliche Abrechnung des Insolvenzgeldes von der Arbeitsargentur erfolgt aber erst 2018.

Muss ich denn für das Steuerjahr 2017 die vom Insolvenzverwalter überwiesenen Zahlungen des Insolvenzgeld-Vorschusses berücksichtigen und als Lohnersatzleistung angeben. Oder muss ich erst für das Steuerjahr die von der Arbeitsagentur berechneten tatsächlichen Zahlungen angeben?

Vielen Dank für eine Antwort.

Oliver
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