PV Anlage Steuerersparnis, Hausvertrag

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Alex747
Beiträge: 1
Registriert: 11. Jan 2018, 07:57

PV Anlage Steuerersparnis, Hausvertrag

Beitrag von Alex747 »

Guten Tag,

ich habe eine Frage. Ich möchte mir ein Haus kaufen. Auf diesem Haus befindet sich eine PV Anlage.
Gekauft wurde diese 2010 für ca 35k. Aufgrund des guten Vertrages und der Vergütung ist die PV Anlage
für 40k in der Hausanzeige eingetragen.
Wir haben jetzt schon den Vertrag zum Haus bekommen.
Die Besitzerin möchte jetzt dort 20k oder 25k für die PV Anlage eintragen. Weil sie anscheinend dadurch
sich viele Steuern spart.
Jetzt ist die Frage. Was habe ich dadurch für einen Nachteil? Wieviel entgeht mir durch Abschreibung?
Kriege ich ein Problem mit dem Finanzamt wenn der Wert zu gering ist? Bzw. geringer als in der Anzeige oder er tatsächlich ist.
Für eine Abschätzung der Kosten die mir durch diese Änderung entgehen wäre ich sehr dankbar.
Das Thema ist sehr brisant. Deshalb wäre ich froh wenn ihr mir zeitnah antworten könnt :)

Vielen Dank

lg

Alex
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: PV Anlage Steuerersparnis, Hausvertrag

Beitrag von Severina »

Gesetzt den Fall, mit “Hausanzeige“ ist das Inserat gemeint, mit dem das Haus angeboten wurde: Das ist ein nur eine Verhandlungsgrundlage.

Der Verkäufer möchte sowenig Geld wie möglich für die Anlage im Vertrag stehen haben. Für Sie dagegen ist ein möglichst hoher Kaufpreis für die Anlage erstrebenswert, da Sie dann entsprechend mehr abschreiben können - Sie sollten also ein Gegenangebot machen und weiter verhandeln. Der realistische Wert hängt davon ab, wie lange die Einspeisevergütung noch garantiert ist, wie hoch der Ertrag ist etc -
hierzu sollten Sie einen Fachmann befragen, der sich in Ihrer Region auskennt.

Wie hoch die Abschreibung ist, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Photovoltaikanlagen werden 20 Jahre abgeschrieben (monatsgenau) - bei Kauf einer gebrauchten Anlage wird als neue Abschreibungsdauer in der Regel die Restlaufzeit nach Abzug der Zeitspanne von der Anschaffung bis zum Verkauf genommen. Was Sie durch einen zu niedrigen Kaufpreis pro Jahr verlieren, ist also
(Realistischer Kaufpreis ./. zu niedriger Kaufpreis) / Restabschreibungsdauer * persönlicher Steuersatz.

Mit der Photovoltaikanlagen werden Sie zum Gewerbetreibenden (Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, aber die Einreichung eines Fragebogens zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit und dann ab Anschaffung eine Gewinnermittlung und natürlich Angabe des Gewinns in der Steuererklärung.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: PV Anlage Steuerersparnis, Hausvertrag

Beitrag von Severina »

PS: Da die Frage hier unter Umsatzsteuer gestellt wurde, dann im Text aber gar keine Umsatzsteuer erwähnt wird: Hier gibt es durchaus Fallstricke zu beachten, Stichworte Geschäftsveräußerung im ganzen, Umsatzsteuerkorrektur nach § 15 a durch den Erwerber, wenn er zu früh erwirbt und dann als Kleinunternehmer agiert. Sie müssen wissen, wann die Anlage angeschafft wurde, ob der Verkäufer noch mehr Anlagen hat und ob er die Kleinunternehmerregelung beansprucht hat und dann ab zum Steuerberater (VOR Unterschrift!)
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