Kurzfristig beschäftigt im November 17, die Abrechnung erst in 2018

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Spieglein
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Kurzfristig beschäftigt im November 17, die Abrechnung erst in 2018

Beitrag von Spieglein »

Hallo zusammen,

eine kurze Frage zur Abrechnung einer kurzfristigen Beschäftigung von 3 Tagen im November 2017.
Ich habe 3 Tage im November 17 gearbeitet, musste aber noch Unterlagen nachreichen, sodass der Arbeitgeber mich jetzt zum 5.1.18 abrechnet.
Ich frage mich, ob ich die 3 Tage nun in der Steuererklärung für 2017 oder 2018 angeben muss.

Meine Vermutung ist 2017. Ist das richtig oder falsch?

Danke!! und Grüße
Spieglein
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kurzfristig beschäftigt im November 17, die Abrechnung erst in 2018

Beitrag von schlauelia »

so, wie es der Arbeitgeber macht - Sie bekommen doch eine Lohnsteuerbescheinigung darüber - entweder als Lohn 2017 oder 2018!
Lia
Spieglein
Beiträge: 3
Registriert: 3. Jan 2018, 19:02

Re: Kurzfristig beschäftigt im November 17, die Abrechnung erst in 2018

Beitrag von Spieglein »

Ja aber in der Lohnsteuererklärungen stehen doch immer die Daten der Leistung, die ich in der Steuererklärung angeben muss.
Demnach dachte ich, ich muss die 3 Tage noch in der Steuererklärung 2017 angeben.

Also kommt es erst in die von 2018, ja? Wenn die mich zum 5.1 abrechnen?

Tut mir leid, für diejenigen, die sich auskennen, ist die Antwort vielleicht logisch, aber ich stelle sonst Rechnungen und weiß bei kurzfristigen Beschäftigungen nicht gut Bescheid.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kurzfristig beschäftigt im November 17, die Abrechnung erst in 2018

Beitrag von muemmel »

Also kommt es erst in die von 2018, ja? Wenn die mich zum 5.1 abrechnen? Es kommt darauf an, wann das Geld zufließt. Das scheint ja hier 2018 zu sein, und dann gehört es in die Erklärung für 2018.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Kurzfristig beschäftigt im November 17, die Abrechnung erst in 2018

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Es kommt darauf an, wann das Geld zufließt. Das scheint ja hier 2018 zu sein, und dann gehört es in die Erklärung für 2018.
Sorry, aber das stimmt - bei Lohn(!) - nicht, zumindest in den meisten Fällen.
Es muss für 2017 abgerechnet werden.
Ja aber in der Lohnsteuererklärungen stehen doch immer die Daten der Leistung, die ich in der Steuererklärung angeben muss.
Richtig. Aber hast du die Lohnsteuerbescheinigung denn schon?

Stefan
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kurzfristig beschäftigt im November 17, die Abrechnung erst in 2018

Beitrag von muemmel »

Also, hier steht, das Zuflußprinzip gelte nur, wenn der Lohn innerhalb von drei Wochen nach Ablauf des Lohnzahlungszeitraums gezahlt würde. Und bei einer Zahlung in 2018 paßt das dann ja nicht mehr: https://www.bibukurse.de/lohnsteuer/hoe ... slohn.html
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Kurzfristig beschäftigt im November 17, die Abrechnung erst in 2018

Beitrag von reckoner »

Hallo muemmel,

dass die Frist so kurz sein soll war mir nicht bekannt, ich dachte bei meiner Einschränkung ("zumindest in den meisten Fällen") eher an viel später oder gar nicht gezahlten Lohn (und auch da ist es nicht ganz einfach beispielsweise die gezahlte Lohnsteuer zurück zu bekommen, wenn ich mich recht erinnere).

Außerdem wird ja voraussichtlich (bzw. wurde) am 5.1. abgerechnet, und das liegt ja sogar noch in dem 10-Tage-Zeitraum (10 Tage vor oder nach einem Jahreswechsel können bei regelmäßigen* Zahlungen vom Zuflußprinzip abweichen).

*auch eine einmalige Lohnzahlung ist imho regelmäßig

Maßgeblich ist aber erstmal, in/für welches Jahr der Arbeitgeber abrechnet, eine Lohnsteuerbescheinigung bekommt man imho nicht so leicht geändert bzw. in ein anderes Jahr verschoben. Daher bleibt die Frage interessant, ob die Bescheinigung für 2017 schon vorliegt.

Stefan
Spieglein
Beiträge: 3
Registriert: 3. Jan 2018, 19:02

Re: Kurzfristig beschäftigt im November 17, die Abrechnung erst in 2018

Beitrag von Spieglein »

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Beiträge!
soweit ich mehr in Erfahrung bringe bzw. meine Lohnsteuerbescheinigung erhalte, melde ich mich zurück.
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