Guten Tag,
ich führe ein Gewerbe und habe eine Frage bzgl. der Berücksichtigung der gewerblich verursachten Kosten meines privaten PKW.
Der PKW wird zu rd. 60% privat genutzt und soll nicht ins Betriebsvermögen übergehen, Fahrtenbuch wird geführt und alle PKW-Kosten dokumentiert.
Meinem Verständnis nach habe ich die Wahl zwischen Abrechnung per KM-Pauschale und Berücksichtigung der tatsächlichen Vollkosten.
Unter welchen Bedingungen kann ich bei demselben Fahrzeug von der Abrechnung per KM-Pauschale zur Abrechnung der Vollkosten wechseln und umgekehrt?
Kann bspw. über einen gewissen Zeitraum per KM-Pauschale abgerechnet werden und anschließend gemäß aktuellem Marktwert und Restnutzungsdauer in die Vollkostenbetrachtung gewechselt werden (bspw. zum Jahreswechsel)?
Vielen Dank,
AW