Minijob - Verrechnung mit Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ChristinaM
Beiträge: 2
Registriert: 9. Sep 2017, 15:15

Minijob - Verrechnung mit Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Beitrag von ChristinaM »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

wie ich bereits gesehen habe, stellen hier viele Studenten recht ähnliche Fragen - falls ich mir meine aus den einzelnen Beiträge hätte beantworten können, bitte ich es aufgrund der Fülle an Informationen zu verzeihen.

Sacherverhalt: Ich versuche mich an meiner Steuererklärung für 2013. Ab 09/2012 Beginn Studium, eine Berufsausbildung habe ich bereits, somit sollten die Kosten des Studiums für mich als Werbungskosten zählen. Bis 08/2013 arbeitete ich in einem Minijob mit 300,- mtl. und zahlte dafür keine Steuern.

Ich habe nun gelesen, dass auch die Einkünfte aus einem Minijob mit den Werbungskosten verrechnet werden, sofern dafür kein pauschaler Steuerbetrag abgeführt wurde (was bei mir auch nicht erfolgte). Frage 1: Ist mein Wissensstand zu diesem Sachverhalt korrekt?

Für 2013 stellt es sich also wie folgt dar:

Einnahmen Minijob 2013: 2400,-
Werbungskosten 2013: 3700,-
Sonderausgaben 2013: 1000,-

Frage 2: Womit werden die Einnahmen aus dem Minijob "zuerst" verrechnet? Mit den Werbungskosten oder den Sonderausgaben? Denn je nachdem verändert sich der Verlustvortrag - im ersten Falle bliebe ein VV über 1300,-, im zweiten über 2300,-. Oder anteilig.....?

Frage 3: Eher generell: Ich habe auch gelesen, dass ein Minijob in der Steuererklärung nicht aufgeführt werden muss. Ist das so? Bzw. wann muss ich diesen in der Steuererklärung angeben und wann nicht? Falls er zwingend angegeben werden muss, wie verhält es sich dann mit den Fahrtkosten? Gelten diese dann auch als Werbungskosten und falls ja: Hin- und Rückweg oder nur einfache Strecke?

Vorab herzlichen Dank und viele Grüße

Christina
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Minijob - Verrechnung mit Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Beitrag von muemmel »

1. Ja.
2. Werbungskosten werden VOR Sonderausgaben verrechnet. Die Rechnung lautet also 2.400 minus 3.700 Euro - es bleibt ein Verlust von 1.300 Euro, der nach 2014 vorzutragen ist (bzw. mehr, wenn noch Werbungskosten für den Minijob geltend gemacht werden - siehe unter 3.).
3. Nicht pauschal besteuerte Minijobs sind steuerlich ganz normale Arbeitsverhältnisse. Sie gehören also in die Steuererklärung. Fahrtkosten sind Werbungskosten. M. W. ist hier die Hin- und Rückfahrt anzusetzen, da der Student seine "erste Tätigkeitsstätte" an der Uni hat und der Minijob daher eine Art "Dienstreise" ist, wo halt das Reisekostenrecht gilt.
ChristinaM
Beiträge: 2
Registriert: 9. Sep 2017, 15:15

Re: Minijob - Verrechnung mit Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Beitrag von ChristinaM »

Herzlichen Dank für die schnellen und präzisen Antworten!

LG Christina
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